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Gebühren auf den Straßen Europas uneinheitlich geregelt

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Vignette, streckenbezogene Maut, City-Maut – was es zu wissen gilt.

Fast alle Länder Europas erheben Straßenbenützungsgebühren – auf unterschiedliche Art und Weise. „Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte über die jeweilige Mautregelung Bescheid wissen“, rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.

Vignette: Achtung bei Eintragung des Kennzeichens und Gültigkeit der Vignette

Ob zum Kleben oder digital: Die Straßenmaut wird in Österreich, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien sowie in der Schweiz und der Slowakei per Vignette eingehoben. Vignettenpflichtig sind in der Regel Pkw, Gespanne, Wohnmobile und Motorräder (nur in Tschechien, Rumänien und Bulgarien sind Motorräder ausgenommen). „Beim Kauf einer elektronischen Vignette sollte man unbedingt die korrekte Angabe seines Kennzeichens prüfen“, empfiehlt Tauer. „So vermeidet man nachträgliche, kostenpflichtige Änderungen bzw. sogar eine Strafverfügung.“ Auch die Gültigkeit sollte man immer im Auge haben. In Slowenien, Rumänien und Bulgarien gibt es beispielsweise Wochenvignetten für genau sieben Tage. „Wer also z. B. von Samstag bis Samstag nach Slowenien reist, muss bereits zwei 7-Tages-Vignetten zu je 15 Euro, alternativ eine Monatsvignette für 30 Euro, kaufen“, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Ob Klebe- oder E-Vignette: Der Beleg für den Vignettenkauf sollte immer mit an Bord sein.

Streckenbezogene Maut: Bargeld parat haben, City Maut: Vorab-Registrierung nötig

Anhand der zurückgelegten Strecke wird die Straßenbenutzungsgebühr in vielen europäischen Ländern berechnet – darunter Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Serbien, Spanien und die Türkei. „Für die Bezahlung sind fixe Mautstellen eingerichtet, die oftmals Kredit- und Bankomatkarten akzeptieren“, weiß Tauer. „Dennoch empfiehlt es sich, ausreichend Kleingeld in der jeweiligen Landeswährung dabei zu haben, falls die Kartenzahlung nicht möglich ist.“

Einige Innenstädte Europas, beispielsweise London, erheben Gebühren für die Einfahrt mit dem Auto. Hier ist meist keine direkte Zahlung in bar oder mit Kreditkarte möglich – stattdessen ist eine vorherige Registrierung notwendig (meist online, per SMS, Telefon oder Post). (NR)

ÖAMTC
Bild: Dalmatinka Media

 

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