Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, Priit Pikamäe, hat veröffentlicht, dass der EU Gerichtshof nicht zuständig sei bezüglich des Grenzstreits zwischen Slowenien und Kroatien.
Generalanwalt Maciej Szpunar wörtlich: „Bezüglich der Klage die der Staat Slowenien gegen Kroatien erhoben hat, ist der unabhängige Anwalt Priit Pikamäe der Meinung, dass der europäische Gerichtshof nicht dafür zuständig ist. Die Klage wurde erhoben wegen der angeblichen Verletzung der Entscheidung des Schiedsgerichts bezüglich des Grenzstreits und folglich wäre auch das europäische Recht verletzt worden.“
Die kroatische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten Andreja Metelko Zgombić erklärte, dass Kroatien mit dieser Entscheidung sehr zufrieden sei. Die Meinung eines unabhängigen Anwaltes würde den durch Kroatien vorgebrachten Argumenten nur an Gewicht verleihen, erklärte sie.
Laut Premier Andrej Plenković hätte sich die „Botschaft Kroatiens an Slowenien“ nicht verändert.
„Kroatien und Slowenien sind Nachbarländer die eng freundschaftlich wie auch historisch miteinander verbunden sind. Wir haben viel mehr positives gemeinsam als diese offene Frage die eine Nachwehe des ehemaligen Jugoslawiens ist. Wir sind bereit für offene Gespräche“, so Plenković während der Regierungssitzung.
Trotz alledem arbeiten die kroatischen Fischer weiterhin im umstrittenen Gebiet. Sie begrüßen diese Aussage und laut einem Fischer sei es „nur logisch, dass Slowenien diesen Standpunkt beibehält. Mit diesen Klagen versucht Slowenien nur das legal zu behalten, was sie durch den Schiedsspruch klauen konnten“, sagte einer für die Presse.
Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks HRT/Martina Perković Erstveröffentlichung 11.12.2019 Bild: Europe's Human Rights Watchdog