Home Breaking News Covid: „Drittstaatsangehörige können nur im Notfall einreisen“

Covid: „Drittstaatsangehörige können nur im Notfall einreisen“

16 min gelesen
0

Drittstaatsangehörige, die weder Familienangehörige von Staatsangehörigen der Schengen-Mitgliedstaaten und der

Lust auf Kroatien 2021, bei uns im Shop!

Schengen-Staaten sind noch langfristig Aufenthaltsberechtigte im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen sind Wohnsitz und Personen, die nach anderen EU-Richtlinien oder nationalem Recht aufenthaltsberechtigt sind oder die im Besitz eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, mit Ausnahme der unter Nummer II genannten Personen. dieses Beschlusses wird die Einreise in die Republik Kroatien nur bei notwendigen Reisen gewährt. 

Wie für Passagiere aus Bosnien und Herzegowina, sind sie nicht mehr aufgeführt in den aktuell gültigen Änderungen  EMPFEHLUNG DES RATES (EU) 2021/1459 des 23. September 2021 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 über die vorübergehende Einschränkung optionaler Reisen in die EU  und in die Republik Derzeit können sie ohne Nachweis eines besonders begründeten Reisegrundes und unter Erfüllung der für Drittstaatsangehörige vorgeschriebenen epidemiologischen Einreisebedingungen in die Republik Kroatien nicht nach Kroatien einreisen.

Ausnahmen im Zusammenhang mit den oben genannten notwendigen Reisen sind:

1. Angehörige der Gesundheitsberufe, Gesundheitsforscher und Altenpfleger;

2. Grenzgänger;

3. Personal im Verkehrssektor;

4. Diplomaten, Bedienstete internationaler Organisationen und Personen, die von internationalen Organisationen angerufen werden und deren physische Anwesenheit für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeipersonal, humanitäre Helfer und Katastrophenschutzpersonal bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben;

5. Passagiere im Transit mit der Verpflichtung, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach Einreise zu verlassen;

6. Personen, die zu Bildungszwecken reisen;

7. Seeleuten, die beabsichtigen, sich länger als 12 Stunden in der Republik Kroatien aufzuhalten, ist die Einreise in die Republik Kroatien

Salz von der Insel Pag. Neu im Shop!

gegen Vorlage folgender Unterlagen zu ermöglichen:

  • negativer PCR-Test oder  Antigen-Schnelltest – BAT  auf SARS-CoV-2, wobei der BAT-Test aus der  Gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests , veröffentlicht von der Europäischen Kommission, stammen muss. Beim Auffinden eines   im Ausland durchgeführten BAT- Tests muss der Testhersteller und / oder der Handelsname des Tests erkennbar sein. Andernfalls wird der Test für die Einreise in die Republik Kroatien nicht als glaubwürdig anerkannt. Das Ergebnis des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden und des BAT-Tests 48 Stunden vom Zeitpunkt der Testung bis zur Ankunft am Grenzübergang sein;
  • Bescheinigungen nicht älter als 270 Tage nach Erhalt von zwei in der EU verwendeten Impfstoffdosen, wenn seit Erhalt der zweiten Impfdosis 14 Tage vergangen sind oder Bescheinigungen nicht älter als 270 Tage nach Erhalt einer in einer Dosis erhaltenen Impfstoffdosis (Janssen / Johnson & Johnson); 
  • Bestätigung der Genesung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von acht Monaten nach Ausbruch der Krankheit, sofern die Impfung vor weniger als 270 Tagen durchgeführt werden muss; 
  • positiver PCR- oder Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich der Besitzer von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei der Test 270 Tage im Voraus und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft am Grenzübergang oder gegen Vorlage eines a ärztliches Attest preboljenu;
  • Bestimmung der Selbstisolation bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit des PCR- oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, und im Falle der Unmöglichkeit der Selbstisolation dauert der Test 10 Tage.
  1. Personen, die aus touristischen Gründen reisen und eine Reservierungsbestätigung oder eine bezahlte Unterkunft in einem Hotel,
    Paprika – Edelsüss- „Bonito“ bei uns im Shop

    Campingplatz, privaten Mieter oder gemieteten Schiff und einer anderen Form der touristischen Unterkunft haben oder Eigentümer von Häusern oder Schiffen in der Republik Kroatien sind, Einreise in die Republik Kroatien Kroatien wird zur Verfügung gestellt mit:

  • Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt ist, oder einen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der auf der Gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests aufgeführt ist  , von der Europäischen Kommission veröffentlicht, wenn die Prüfung vom Zeitpunkt der Prüfung bis zur Ankunft am Grenzübergang nicht älter als 48 Stunden ist;
  • Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt von zwei Impfstoffdosen ist, die in den EU-Mitgliedstaaten verwendet wurden, wenn seit der Einnahme der zweiten Impfstoffdosis 14 Tage vergangen sind, oder Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt einer in den EU-Mitgliedstaaten erhaltenen Impfstoffdosis ist eine Dosis (Janssen / Johnson & Johnson), wenn seit der Einnahme dieser einen Dosis 14 Tage vergangen sind;
  • Vorlage einer Genesungsbescheinigung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von acht Monaten nach Ausbruch von COVID-19 und die Impfung wurde vor weniger als 270 Tagen durchgeführt;
  • Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Nummer III. Absatz 1 Unterabsatz 1 dieser Entscheidung, der bestätigt, dass sich die Person von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, bei der der Test vor 270 Tagen durchgeführt wurde, erholt hat und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft an der Grenze ist Überquerung oder bei Vorlage einer Bescheinigung über die Überwindung der COVID-19-Krankheit, ausgestellt von einem Arzt;
  • Bestimmung der Selbstisolation bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit des PCR- oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, und im Falle der Unmöglichkeit der Selbstisolation dauert der Test 10 Tage.
  1. Personen, die aus persönlichen / familiären Gründen, geschäftlichen Gründen reisen oder ein anderes wirtschaftliches Interesse haben ( wenn sie länger als 12 Stunden in der Republik Kroatien bleiben möchten ), wird die Einreise in die Republik Kroatien ermöglicht:
  • Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt ist, oder einen
    Wanduhr „Croatia“nur bei uns im Shop!

    Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der auf der Gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests aufgeführt ist  , von der Europäischen Kommission veröffentlicht, wenn die Prüfung vom Zeitpunkt der Prüfung bis zur Ankunft am Grenzübergang nicht älter als 48 Stunden ist;

  • Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt von zwei Impfstoffdosen ist, die in den EU-Mitgliedstaaten verwendet wurden, wenn seit der Einnahme der zweiten Impfstoffdosis 14 Tage vergangen sind, oder Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt einer in den EU-Mitgliedstaaten erhaltenen Impfstoffdosis ist eine Dosis (Janssen / Johnson & Johnson), wenn seit der Einnahme dieser einen Dosis 14 Tage vergangen sind;
  • Vorlage einer Genesungsbescheinigung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von acht Monaten nach Ausbruch von COVID-19 und die Impfung wurde vor weniger als 270 Tagen durchgeführt;
  • Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Nummer III. Absatz 1 Unterabsatz 1 dieser Entscheidung, der bestätigt, dass sich die Person von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, bei der der Test vor 270 Tagen durchgeführt wurde, erholt hat und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft an der Grenze ist Überquerung oder bei Vorlage einer Bescheinigung über die Überwindung der COVID-19-Krankheit, ausgestellt von einem Arzt;
  • Bestimmung der Selbstisolation bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit des PCR- oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, und im Falle der Unmöglichkeit der Selbstisolation dauert der Test 10 Tage.
  1. Personen, für die aufgrund ihres Aufenthalts- / Arbeitsantrags eine positive Entscheidung der zuständigen Stelle ergangen ist , einschließlich digitaler Nomaden, wird die Einreise in die Republik Kroatien gestattet mit:
  • Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Testzeitpunkt ist, oder einen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der auf der Gemeinsamen Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests aufgeführt ist  , von der Europäischen Kommission veröffentlicht, wenn die Prüfung vom Zeitpunkt der Prüfung bis zur Ankunft am Grenzübergang nicht älter als 48 Stunden ist;
  • Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt von zwei Impfstoffdosen ist, die in den EU-Mitgliedstaaten verwendet wurden, wenn seit der Einnahme der zweiten Impfstoffdosis 14 Tage vergangen sind, oder Vorlage einer Bescheinigung, die nicht älter als 270 Tage nach Erhalt einer in den EU-Mitgliedstaaten erhaltenen Impfstoffdosis ist eine Dosis (Janssen / Johnson & Johnson), wenn seit der Einnahme dieser einen Dosis 14 Tage vergangen sind;
  • Vorlage einer Genesungsbescheinigung von COVID-19 und Erhalt einer Einzeldosis des Impfstoffs innerhalb von acht Monaten nach Ausbruch von COVID-19 und die Impfung wurde vor weniger als 270 Tagen durchgeführt;
  • Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Nummer III. Absatz 1 Unterabsatz 1 dieser Entscheidung, der bestätigt, dass sich die Person von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, bei der der Test vor 270 Tagen durchgeführt wurde, erholt hat und älter als 11 Tage ab dem Datum der Ankunft an der Grenze ist Überquerung oder bei Vorlage einer Bescheinigung über die Überwindung der COVID-19-Krankheit, ausgestellt von einem Arzt;
  • Bestimmung der Selbstisolation bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit des PCR- oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, und im Falle der Unmöglichkeit der Selbstisolation dauert der Test 10 Tage.
Redaktion Breaking News/Morski.hr
Bild: MUP
Mehr in Verbindung stehende Beiträge laden
Mehr laden von Norbert Rieger
Mehr laden in Breaking News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch

Die TP Line startet die Katamaran-Saison an der kroatischen Küste

Die neue Katamaran-Segelsaison von TP Line entlang der kroatischen Küste beginnt. Mit eine…