Drittstaatsangehörige, die weder Familienangehörige von Staatsangehörigen der Schengen-Mitgliedstaaten und der Schengen-Staaten sind noch langfristig Aufenthaltsberechtigte im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen sind Wohnsitz und Personen, die nach anderen EU-Richtlinien oder nationalem Recht aufenthaltsberechtigt sind oder die im Besitz eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, mit Ausnahme …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...