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Chartern und Corona. Die Aussichten für 2022.

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Corona geht in die vierte Welle, vielerorts werden neue Maßnahmen ergriffen. Was also tun, wenn im kommenden Jahr ein Charterurlaub geplant ist?

Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, als würde die Corona-Pandemie allmähliche ihre für viele Menschen einschränkende Wirkung verlieren. Einige Länder feierten einen Freedom-Day, die Inzidenzen waren niedrig und kaum jemand ahnte die hohen Zahlen voraus, die es derzeit nun wieder gibt. Neue Maßnahmen kommen dazu, neue Regeln werden aufgestellt – und das auch in Ländern, die vor kurzem noch als Musterbeispiel galten. Kurz gesagt: Die Lage ist unsicher und niemand weiß so recht, was im kommenden Frühjahr passieren wird. Und das betrifft auch die Urlaubsplanung für den langersehnten Chartertörn. Was also tun beim Thema: Chartern und Corona 2022?

Reiselust ist hoch, Buchungslage auch

Die Buchungslage im Chartermarkt ist vielerorts höher denn je. Im vergangenen Sommer war die Corona-Lage entspannt, die Aussichten gut und so haben viele Charterer bereits für das kommende Jahr ihre Buchungen getätigt. Vor allem in den beliebtesten Revieren im Mittelmeer, wie Kroatien, Italien und Griechenland ist die Buchungslage teilweise höher als in den Jahren zuvor, auch weil in den zwei zurückliegenden Saisons durch die Reiseeinschränkungen eine regelrechte Umbuchungswelle entstand. Viele, die 2020 den Chartertörn fest geplant hatten, haben auf 2021 oder auch ins kommende Jahr verschoben.

Es ist also derzeit nicht mehr ausgeschlossen, dass zu einem bestimmten Termin in einem bestimmten Revier überhaupt noch eine Auswahl an Chartermöglichkeiten besteht.

Chartern und Corona: Das Dilemma

Gleichzeitig wird die Lage derzeit in vielen Ländern wieder angespannter und Reisende müssen nicht nur die Regeln im Ziel-Reiseland beachten, sondern auch die Vorschriften bei der Rückkehr, Stichwort: Quarantäne. Niemand kann vorhersagen, wie es in der kommenden Chartersaison aussehen wird. Viele, die also im kommenden Jahr ihren Charterurlaub planen, stecken daher in einem Dilemma: Bucht man jetzt, ist die Unsicherheit groß, wie und ob die Reise überhaupt angetreten werden kann. Wird mit der Buchung noch gewartet, bis die Lage besser einzuschätzen ist, gibt es noch weniger Charterangebote. Was also tun?

Jetzt buchen

Wer sicher gehen will, überhaupt noch eine Charteryacht für die kommende Saison buchen zu können, sollte nicht mehr lange warten. Die meisten Charterunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren auf die Situation rund um Corona eingestellt und bieten Lösungen an, sollte die Reise nicht angetreten werden können. Sprechen Sie in jedem Fall mit dem Vercharterer über die angebotenen Möglichkeiten. Im Zweifel schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab, um im Fall der Fälle hohe Stornokosten zu vermeiden. Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung sollte Corona-bedingte Reisestornierungen einschließen. Beachtet werden sollte stets, dass die Charterverträge jeweils der Gesetzeslage des Landes unterliegen, in der der Anbieter seinen Sitz hat. Agenturen sind in der Regel nur Vermittler, nicht Vertragspartner.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich eine Insolvenzversicherung für die geleisteten Zahlungen abschließen, wenn ein Anbieter in Schwierigkeiten geraten sollte.

Flexibel bleiben

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Wem eine Buchung derzeit zu unsicher ist, muss dennoch nicht auf den Charterurlaub verzichten. Hier ist Flexibilität gefragt. Während die beliebtesten Reviere früh ausgebucht sind, gibt es in anderen, unbekannteren Gebieten häufig noch sehr gute Angebote. Daher ist eine Flexibilität im Bezug auf das Reiseland ratsam, falls man spät buchen möchte. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Reisezeitraum und die Anforderungen, die eine Charteryacht erfüllen soll. Ist man hier flexibel, steht einem kurzfristig gebuchten Charterurlaub kaum etwas im Wege.

2G-Regel

Für die Ein- und Ausreise ist der Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung unerlässlich. Manche Länder/Anbieter verlangen zusätzlich einen negativen PCR-Test. Planen Sie – falls noch nicht geschehen – Ihre Impfung also so ein, dass zum Zeitpunkt der Reise ein vollständiger Impfschutz vorhanden ist. Das gilt auch für die sogenannte Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung). Sprechen Sie mit dem Reiseanbieter, welche Regeln vor Ort gelten und welche Dokumente bei der Einreise nötig sind. Ungeimpfte sollten damit rechnen, auch im kommenden Jahr strengeren Regeln zu unterliegen, die vermutlich auch das Reisen betreffen.

Redaktion Nautik/ADAC-Skipper
Bild: ADAC
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