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Bootsversicherungen – Was tun im Schadenfall?

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Allgemein

Kunden erwarten zu Recht, dass ihre Versicherung einen Schaden so schnell wie möglich reguliert.

Allerdings geht das nur, wenn auch der Kunde seinen Pflichten nachkommt. Und Pflichten hat er sogar schon vor Abschluss eines Vertrages: Der Eigner muss präzise und ehrlich das zu erwartende Risiko beschreiben.
Dazu gehören Antworten auf die Fragen:
Was für ein Boot soll versichert werden?
In welchem Zustand ist das Boot?
Wie wird es genutzt?
Welche Fahrtgebiete werden befahren?
Soll es an Regatten teilnehmen?

Nach Vertragsabschluss muss der Kunde sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Risikobewertung haben könnten, der Versicherung mitteilen. Unterlässt er dies, könnte das negative Folgen für die Versicherungsleistungen haben. Die Versicherung ihrerseits muss den Kunden umfassend beraten. Diese Beratungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Verbraucher zu schützen.

Tritt dann einmal der Schadenfall ein, hat der Kunde immer noch Pflichten. So muss der Eigner umgehend seine Versicherung über den Schaden informieren. Wie schnell, hängt vom Schaden ab. Droht ein Schiff zu sinken, sollte sich der Kunde sofort melden und mit seiner Versicherung beraten. Handelt es sich nur um einen Kratzer in der Außenhaut, kann der Kunde ruhig noch das Wochenende abwarten, bis er sich meldet.

Der Kunde muss den Schadenhergang schriftlich festhalten und mit Fotos belegen. Am besten schreibt er die Geschehnisse unmittelbar nach dem Schaden in Stichpunkten auf. Dabei geht es nicht darum, einen Schuldigen zu ermitteln, sondern darum, den Ablauf möglichst objektiv darzustellen. Erst auf dieser Basis kann die Versicherung den Schadenfall überprüfen und ihrer Pflicht nachkommen, ihn so schnell wie möglich zu regulieren.

Manche Havarien erwecken den Eindruck, als hätten sie keine oder nur geringe Schäden verursacht. Doch oft sind Schäden an der Struktur für den Laien nicht sichtbar oder zu vermuten. Hier sind besonders Probleme infolge einer Grundberührung zu nennen. Sachverständige können mit einem Schadengutachten die Reparaturkosten, die Kosten für Wiederbeschaffung und den Wertverlust ermitteln. Wichtig zu wissen: im Falle eines Haftpflichtschadens hat der Geschädigte im Übrigen auch das Recht, den Gutachter selbst zu bestellen. Die Kosten dafür sind Teil des zu regulierenden Schadens.

Checkliste: Was muss mit?

  • Eigentumsnachweis (in der Regel Internationaler Bootsschein plus Personalausweis oder Reisepass)
  • Kaufvertrag in Kopie
  • Versicherungspolice in Kopie
  • Nummer der Schadenhotline (am besten im Handy speichern)
  • Schadenformular (in der Regel zum Download auf der Homepage)
  • Schadenapp (bieten manche Versicherungen für Smartphones an)
  • Fotoapparat bzw. Smartphone (Einwegkamera als Backup)

Checkliste: Was tun im Schadenfall?

  • Den Schaden möglichst gering halten. Die Schadenabteilung der Versicherung kontaktieren, in schwerwiegenden Fällen umgehend
  • Im Fall eines Einbruch-, Diebstahl- oder Feuerschadens eine polizeiliche Anzeige erstatten
  • Fotos des Schadens machen
  • Schaden schildern und Schilderung bei der Versicherung einreichen
  • Kostenvoranschläge und Wertnachweise beiliegen
  • Im Fall eines Kollisionsschadens Protokoll anfertigen und unterschreiben lassen
  • Rechnungen sammeln und geschlossen einreichen
  • Forderungen gegenüber Versicherungen nicht an Dritte abtreten

Im Schadenfall ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für ein Schadengutachten ratsam. Ein späteres Geltendmachen ohne Schadengutachten ist häufig nicht möglich, daher empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld den Schaden einer genauen Untersuchung zu unterziehen. Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und Wertverlust werden durch den Sachverständigen ermittelt und fundiert festgelegt.

Das Schadengutachten muss einem gerichtlichen Verfahren standhalten. Der Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V., www.vbsev.de berät gerne und bietet ein europaweites Netzwerk an anerkannten Sachverständigen.

ADAC-Skipper
Bild: ADAC/Esys.org

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