Home Breaking News Rückreise vom Westbalkan: Was „Billigtests“ sind und welche Voraussetzungen gelten

Rückreise vom Westbalkan: Was „Billigtests“ sind und welche Voraussetzungen gelten

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Seitdem die Reisewarnstufe 6 für die Westbalkanstaaten ausgesprochen wurde, herrscht Verwirrung bei Menschen mit Wurzeln in diesen Ländern.

Täglich gibt es in den sozialen Netzwerken Erfahrungsberichte davon, dass Menschen gänzlich ohne Kontrolle einreisen konnten bzw. dass österreichische Behörden Tests aus den Balkanstaaten nicht akzeptieren würden. Aus diesem Grund hat KOSMO beim Bundeskanzleramt, Gesundheitsministerium und der Grenzpolizei Nickelsdorf nachgefragt.

Definition „Billigtests“
Bei der gestrigen Pressekonferenz der Bundesregierung warnte Kanzler Kurz vor ausländischen Corona-Tests, die er als „Billigtests“ bezeichnete. Ferner wurde erläutert, dass diese Tests möglicherweise nicht das korrekte Ergebnis zeigen und nicht den österreichischen Qualitätsstandards entsprechen.

Auf Anfrage von KOSMO bezüglich der Formulierung „Billigtests“ und einer genauen Definition des Begriffes antwortet das Bundeskanzleramt, dass in den letzten Tagen und Wochen vermehrt Fälle aufgetreten seien, bei welchen Einreisende gefälschte Corona-Tests mit sich trugen. In anderen Fällen wiederum entsprachen die im Ausland durchgeführten molekularbiologische Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) nicht europäischen Standards. Ebenso wurde vonseiten des Bundeskanzleramtes betont, dass ein Antikörpertest nicht ausreichen für eine Einreise sei. Lediglich ein negativer PCR-Test sei laut derzeitiger rechtlicher Lage ausreichend, um nach Österreich einreisen zu dürfen, ohne sich in 14-tägige Quarantäne begeben zu müssen.

Der Appell des Kanzler lautet, sich nur in seriösen und geprüften Labors und Gesundheitsinstitutionen im Ausland testen zu lassen und auf keine „Billigtests“ von nicht vertrauenswürdigen Anbietern (z.B. im Internet) zurückzugreifen. Ferner wurde vonseiten des Bundeskanzleramtes mehrfach betont, dass man vollstes Verständnis für das Bedürfnis habe, seine Familie in den Westbalkanstaaten zu besuchen. Jedoch solle man abwägen, ob eine Reise zum derzeitigen Zeitpunkt unbedingt von Nöten ist, oder doch etwas warten kann, da die epidemiologische Situation bereits in einigen Wochen viel vorteilhafter sein könnte. Sobald sich das Infektionsgeschehen in den Ländern des Westbalkans stabilisiere, so ein Pressesprecher aus dem Bundeskanzleramt, werde man die Maßnahmen auch sofort wieder lockern.

Welche Tests gelten?
Wie uns aus dem Gesundheitsministerium mitgeteilt wurde, muss man bei der Rückreise aus einem der Westbalkanstaaten „ein ärztliches Zeugnis (in deutscher oder englischer Sprache über ihren Gesundheitszustand mit sich führen und vorweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist.“ Dies ist auch der Verordnung 263. auf der Website des Sozialministeriums (siehe Quellen & Links) zu entnehmen. Dieser PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage alt sein.

Insofern man über keinen negativen Corona-Test verfügt, so muss man sich an der Grenze dazu verpflichten, sich 14 Tage in „selbstüberwachte Heimquarantäne“ zu begeben. Insofern man während der Quarantäne einen PCR-Test macht und dieser negativ ausfällt, so kann die 14-tägige Quarantäne beendet werden.

Kosmo.at
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