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Reisen: So ist die aktuelle Situation an den Grenzen

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Die strengen Corona-Bestimmungen im alltäglichen Leben werden immer mehr gelockert.

Langsam öffnen sich stufenweise auch die Staatsgrenzen für den normalen Personenverkehr zwischen Österreich und seinen Nachbarländern. Grundsätzlich stehen aber noch viele offene Fragen im Raum und für viele sind die länderspezifischen Bestimmungen noch nicht ganz klar. So hat Kroatien z.B. gestern eine offizielle Empfehlung an alle ausländischen Staatsbürger gegeben, ein Online-Formular auszufüllen. Wir haben versucht, alle bis heute bekannten und wichtigen Bestimmungen beim Einreise- und Grenzverkehr in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens hier zusammenzufassen.

Österreich: 14 Tage Isolation nach Einreise
Für alle die vom Balkan nach Österreich reisen gilt auch weiterhin: Nach der Ankunft in Österreich ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Für eine Einreise nach Österreich bzw. eine Befreiung von der Quarantäne ist ein Test notwendig, der nicht älter als vier Tage ist und beweist, dass man nicht an Covid-19 erkrankt ist. Die Ausnahme sind Saisonarbeiter, Studierende in Südtirol und einige andere Gruppen. Die detaillierten Bestimmungen findet man auf der Seite des Innenministeriums. Die Hotels öffnen wieder ab heute.

Slowenien
Die Grenzen ist wieder offen für EU- und EWR-BürgerInnen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten haben. Für BürgerInnen dritter Staaten gilt die verpflichtende Selbstisolation, falls man in Slowenien länger bleiben und nicht nur durchreisen will.

Kroatien
Kroatische Staatsbürger müssen bei der Einreise nicht in die Quarantäne, während für die Staaten von zehn EU-Ländern die Einreisebestimmungen gelockert wurden. Die Staatsbürger von Tschechien, Ungarn, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Deutschland und der Slowakei müssen bei der Einreise – wegen dem „epidemiologisch guten Verlauf der Krankheit in ihren Ursprungsländern“ – ihren Aufenthalt in Kroatien nicht sonderlich rechtfertigen. Für Nicht-Eu-BürgerInnen und die von EU-Staaten, die nicht auf der Liste sind, gilt: Mindestens bis zum 15. Juni gilt ein Einreiseverbot, außer im Falle, dass man eine Bestätigung hat, nach Kroatien wegen geschäftlichen Aktivitäten zu reisen. Am 15. Juni werden neue Bestimmungen erwartet. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Anmeldung des Aufenthalts in Kroatien: Das kann man auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums erledigen (https://entercroatia.mup.hr/). Bald sollte die Seite sogar in 12 Sprachen verfügbar sein – auch auf Deutsch. Die Bestätigung über die Anmeldung sollte man auf die Reise mitnehmen.

Bosnien-Herzegowina
Die Einreise ist für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger mittlerweile problemlos: Man braucht auch keinen Corona-Test und muss auch nicht in Quarantäne gehen. Die Einreise für ausländische Staatsbürger nach Bosnien-Herzegowina ist – bis auf die aus den Nachbarländern Montenegro, Kroatien und Serbien (ab 1. Juni) – weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen sind Geschäftsleute oder Menschen, die nachweisen können, dass sie einen beruflichen Grund für ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina haben. Ebenso ist in diesem Falle ein negativer Test auf Covid-19 notwendig. Private Gründe gelten z.B. in Fällen, wenn eine naheliegende verwandte Person bestattet werden soll.

Serbien
Serbien hat die strengsten Bestimmungen zur Corona-Zeit gehabt, aber macht gleichzeitig auch die schnellste Rückkehr in die Normalität. Seit dem 21. Mai ist die Einreise nach Serbien für alle wieder problemlos möglich. Man braucht auch keinen Corona-Test und muss auch nicht in die 14-tägige Quarantäne.

Montenegro

Am 1. Juni öffnet das Touristenland wieder seine Grenzen für die Staatsbürger Kroatiens, Sloweniens, Österreichs, Deutschlands, Tschechiens, Ungarns, Albaniens und Griechenlands. Dass die Grenzen nicht für serbische Staatsbürger geöffnet werden, sorgt weiterhin für Diskussionsstoff und Spannungen zwischen Podgorica und Belgrad. Touristen wird empfohlen, eine Bestätigung über ihre Reisebuchung mitzunehmen.

Kosmo.at

Quellen:
– HAK
– BIHAMK
– Bmi.gv.at

Stand:
29.5.2020, 12:53

Bild: Portal Oko
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