Am vergangenen Wochenende registrierte die Verkehrspolizei im Bereich der Polizeibehörde Primorsko-Goranska insgesamt 179
Verkehrsverstöße. Die meisten Verstöße betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen (31), Nichtanlegen des Sicherheitsgurts (24), Fahren unter Alkoholeinfluss (12) und acht Verstöße wegen der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.
Es wurden vier Verstöße wegen des Führens eines technisch defekten oder nicht zugelassenen Fahrzeugs, ein Verstoß wegen des Führens eines verbotenen Fahrzeugs und weitere 99 verschiedene Verkehrsverstöße erfasst.
Die höchste Geschwindigkeit von 171 km/h wurde am 8. März gegen 15:25 Uhr auf der Autobahn A6 in der Nähe der Anschlussstelle Vrbovsko gemessen, wo der Fahrer eines Personenkraftwagens mit Rijeka-Kennzeichen an der angegebenen Stelle in Richtung Zagreb unterwegs war Geschwindigkeit, obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Teil 110 km/h beträgt.
Die höchste Alkoholkonzentration von 2,22 g/kg wurde in der Nacht des 10. März in der Gegend von Rujevica in Rijeka gemessen, wo eine Patrouille der 1. Polizeistation Rijeka einen 30-jährigen Fahrer eines Privatfahrzeugs mit Rijeka anhielt Kennzeichen. Aufgrund der Gefahr, dass er weiterfahren und dadurch die Verkehrssicherheit gefährden könnte, wurde der Fahrer auf dem Polizeigelände festgehalten, bis die Wirkung des Alkohols nachließ. Gegen den oben genannten Fahrer wird die Polizei beim zuständigen Amtsgericht Anklage erheben.
Wir weisen auch auf einen 39-jährigen Fahrer hin, der wiederholt Verkehrsverstöße begangen hat und der am 8. März gegen 13:10 Uhr im Stadtteil Zamet in Rijeka einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte, indem er ein vorbeifahrendes Privatfahrzeug prallte die andere Richtung. Darüber hinaus ergab die vorläufige Untersuchung, dass er unter dem Einfluss von Rauschmitteln fuhr, dass er ein nicht zugelassenes Privatfahrzeug fuhr und dass sein Führerschein im Januar letzten Jahres abgelaufen war. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass ihm aufgrund angesammelter Minuspunkte der Führerschein entzogen wurde und eine Schutzmaßnahme in Kraft ist, die ihm das Führen eines Fahrzeugs der Kategorie „B“ verbietet.
Der oben genannte Fahrer wurde zum Polizeigelände gebracht und zur Ordnungswidrigkeitsabteilung des zuständigen Amtsgerichts gebracht, wo ein rechtskräftiges Urteil erging, das ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Tagen und einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilte.
Neben diesen Fahrern werden auch andere Verkehrsverstöße gemäß den Bestimmungen des Z- Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit bestraft.
Übrigens ereigneten sich in diesem Zeitraum 22 Verkehrsunfälle, bei denen drei Personen schwer und zehn leicht verletzt wurden.
Redaktion Breaking News Bild: zVg.