Am Tag des Internationalen Karnevalsumzugs können Gastronomiebetriebe, die auf den Straßen, Plätzen und in den Bereichen der Innenstadt
von Rijeka tätig sind, vom 11. bis 12. Februar bis 6:00 Uhr morgens arbeiten.
Gemäß dem auf der 59. Bürgermeisterkonferenz beschlossenen Fazit des Bürgermeisters zur Arbeitszeitverlängerung sind Gastronomiebetriebe aus der Gruppe „Gaststätten“ (Restaurant, Gasthof, Gesundheitszentrum, Imbiss, Bäckerei, Pizzeria, Bistro, Konditorei, Schnellrestaurant) und „Bars“ (Café-Bar) können betrieben werden. , Verkostungsraum, Strandbar, Café, Kneipe, Buffet, Taverne, Taverne und Keller), die auf den Straßen, Plätzen und im Bereich des Stadtzentrums betrieben werden. Die Liste der Straßen und Plätze finden Sie im Fazit des Bürgermeisters als Anlage 1.
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung und den Frieden zu schützen, können Gastronomiebetriebe länger arbeiten, sofern im Gastronomiebetrieb Maßnahmen zum Schutz vor Lärm in der Nacht getroffen wurden, d. h. der Caterer die Vorschriften zum Lärmschutz einhält der öffentlichen Ordnung und des Friedens, wenn keine Maßnahme zum vorzeitigen Ende der Arbeitszeit getroffen wurde, d. h. dass das Verfahren zur Verkürzung der Arbeitszeit der Gastronomieeinrichtung nicht eingeleitet wurde.
Gastronomen, die zu den oben genannten Gruppen gehören, müssen keine individuellen Anträge auf Verlängerung der Arbeitszeit stellen.
Redaktion Veranstaltungen Bild: Dalmatinka Media