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Die -YACHT & AUTO- Generalagentur in Kroatien

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Wir, die Versicherungs Agentur YACHT & AUTO/UNIQA Generalagentur in Kroatien sowie die YACHT & AUTO d.o.o. sind spezialisiert auf Yachtversicherungen im Charter sowie im Privatbereich. Wir bieten unseren Kunden ein Rundumpaket von der Haftpflicht nach den Gesetzlichen Vorschriften, bis hin zur  Kaskound Unfall, nun unser neues Online Paket (Reiserücktritt, Kaution, Skipper Haftpflicht) das in allen Charter Basen erhältlich ist.

Mit unseren Partner in ganz Kroatien betreiben wir seit mehr als 5 Jahren den Pannendienst auf See  CST SeeHilfe Adria d.o.o auch hier haben wir alle namhaften Versicherungen als Partner unter Vertrag.

CHARTERKAUTIONSVERSICHERUNG

Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es bei uns nur 100,–€ Selbstbeteiligung.

DIE REISERÜCKTRITTSKOSTEN VERSICHERUNG auch mit Covid 19

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert.

Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.

Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:

  1. Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
  2. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
  3. Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.

Weitere Infos unter:

Yacht und Auto

Yachtversicherung

See-Hilfe-CST-Pula

Kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns Zeit für Sie.

Ihr Christian Manzinger

Redaktion Service
Bild: MySeatime/Yacht und Auto

 

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