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Autofahren in Kroatien: Was Touristen und Ausländer wissen müssen

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Da die Touristensaison näher rückt, besuchen viele Ausländer Kroatien. Egal, ob Sie mit dem Auto anreisen oder vor Ort ein Fahrzeug mieten, es ist wichtig, dass Besucher die örtlichen Verkehrsregeln kennen.

Das Innenministerium hat die wichtigsten Regeln und Bedingungen für ausländische Fahrer in Kroatien festgelegt, schreibt die Tageszeitung Večernji list.

Nach Angaben des Innenministeriums dürfen Ausländer, denen ein vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt in der Republik Kroatien gewährt wurde, sowie kroatische Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückkehren, ab dem Datum der Einreise in das Land höchstens ein Jahr lang auf der Grundlage eines gültigen ausländischen Führerscheins Kraftfahrzeuge führen.

Dies gilt auch für Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen, Vertreter internationaler Organisationen, Vertreter des Außenhandels, des

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Transportwesens, der Kultur und anderer Bereiche sowie Auslandskorrespondenten in der Republik Kroatien.

Das Ministerium weist darauf hin, dass ein ausländischer Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen D1 oder D für Personen unter 24 Jahren, für die Klasse C unter 21 Jahren und für die Klassen C1 und B unter 18 Jahren nicht anerkannt wird.

Kategorie D1

Zu dieser Kategorie gehören Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von bis zu 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind und deren maximale Länge 8 Meter nicht überschreitet. Kraftfahrzeuge dieser Kategorie können mit einem Anhänger kombiniert werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet.

Kategorie D

Zu dieser Kategorie gehören Kraftfahrzeuge, die für den Transport von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Kraftfahrzeuge dieser Kategorie können mit einem Anhänger kombiniert werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet.

Kategorie C

Zu dieser Kategorie zählen Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme der Fahrzeuge der Kategorien D1, D und F) mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7.500 kg.

Kategorie C1

Zu dieser Kategorie gehören Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme der Kraftfahrzeuge der Kategorien D1, D und F) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 7500 kg, die für den Transport von bis zu acht Passagieren außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind. Kraftfahrzeuge dieser Kategorie können mit einem Anhänger kombiniert werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreitet.

Kategorie B

Zu dieser Kategorie gehören Kraftfahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge der Kategorien AM, A1, A2, A, F und G) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg, die für die Beförderung von höchstens 8 Passagieren (Fahrersitz nicht inbegriffen) ausgelegt und gebaut sind.

Fahrzeuge dieser Kategorie können mit einem Anhänger kombiniert werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet.

Ohne die Bestimmungen der betreffenden Fahrzeugtypgenehmigungsverordnung in Frage zu stellen, können Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Anhänger kombiniert werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Wenn die zulässige Gesamtmasse einer solchen Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt, darf der Fahrer eine solche Kombination erst dann führen, wenn er die Prüfung für diese Fahrzeugkombination im Fahrfach Fahrzeugmanagement bestanden hat.

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Redaktion Service
Bild: Dalmatinka Nautik
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