Die Regierung hat dem Parlament am Donnerstag die endgültige Fassung eines Gesetzes über Ausländer aus der EU übermittelt, wonach die Regierung keine jährliche Quote für Genehmigungen für die Beschäftigung von Ausländern mehr festlegt.
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber, die auf der Suche nach Arbeit sind, sich vor Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an die kroatische Arbeitsverwaltung (HZZ) wenden müssen, die einen Arbeitsmarkttest durchführt.
Wenn es in Kroatien keine Arbeitslosen gibt, die die Anforderungen des Arbeitgebers erfüllen, muss der Arbeitgeber beim Innenministerium einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis stellen, der dann beim HZZ eine Stellungnahme zur Einstellung eines bestimmten Ausländers einholt.
Die Regierung genehmigte auch das Unterstützungsprogramm für die Universität und das kroatische Nationaltheater in Mostar im Wert von 6 Mio. HRK, das aus dem Haushalt des Zentralstaatsamtes für Kroaten im Ausland bereitgestellt werden soll.
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