Home Service Zum Christkindlmarkt ins Ausland – nach Punschgenuss nicht mehr selbst fahren

Zum Christkindlmarkt ins Ausland – nach Punschgenuss nicht mehr selbst fahren

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Promillegrenzen im nahen Ausland – Serbien senkt Grenze auf 0,2 Promille  

Nicht nur hierzulande, auch im Ausland gibt es viele Christkindlmärkte, die mit Punsch und Glühwein locken. Doch Vorsicht: Autofahrer sollten den Genuss von alkoholischen Getränken auch im Ausland meiden, wenn sie noch selbst fahren möchten. Sonst gefährdet man sich und andere Verkehrsteilnehmer. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar kennt die Promillegrenzen und Strafsätze.

In den Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn gilt striktes Alkoholverbot mit einer 0,0-Promille-Grenze für alle Autofahrer. In Polen und neuerdings auch Serbien dürfen Lenker mit mehr als 0,2 Promille nicht mehr hinters Steuer (in Serbien lag die Grenze bisher bei 0,3 Promille). Bei den Nachbarn Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien gelten – wie auch in Österreich – 0,5 Promille. „Egal, wo man ist: Am vernünftigsten ist es, gar nicht selbst zu fahren, wenn man Punsch oder Glühwein getrunken hat“, appelliert die ÖAMTC-Reiseexpertin. „Man kann nicht wissen, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist. Außerdem unterschätzt man durch den hohen Zuckergehalt der Getränke die Wirkung des Alkohols.“

Wer zu viel Alkohol im Blut hat, muss mit hohen Strafen rechnen. „In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 530 Euro. In Italien bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr“, erklärt Kosnar. „Die Schweiz setzt ihre Strafen bei Alkoholdelikten bei umgerechnet ca. 520 Euro an, Slowenien bei 300 Euro und die Slowakei bei 200 Euro.“

Zwtl.: Strengere Regeln für Führerscheinneulinge – oftmals 0,0 Promillegrenze

„Fahranfänger während der Probezeit sollten ganz besonders aufpassen, denn für sie sind die Regeln und Promillegrenzen in einigen Ländern besonders streng“, mahnt die ÖAMTC-Expertin zur Vorsicht. So dürfen beispielsweise in Deutschland und Slowenien Führerscheinneulinge, die den Schein noch keine zwei Jahre haben, sowie alle Personen unter 21 Jahren überhaupt keinen Alkohol konsumiert haben, wenn sie fahren. In Italien gilt die 0,0 Promillegrenze für alle Lenker, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen. Und wer in der Schweiz unterwegs ist und noch keine drei Jahre einen Führerschein in der Tasche hat, muss sich an eine Promillegrenze von 0,1 halten.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/KN-online
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