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Wildcampen in Kroatien verboten!

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Wo freies Stehen strengstens verboten ist – und welche Alternativen es gibt 

Hierzulande ist freies Stehen bzw. Übernachten mit dem Zelt oder Campingfahrzeug großteils verboten. Eine Missachtung kann hohe Strafen mit sich ziehen, die konkrete Höhe ist Angelegenheit der Bundesländer. „Im europäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. Daher läuft man schnell Gefahr, Ärger mit den dortigen Ordnungshütern zu bekommen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich vorab genau informiert bzw. im Zweifelsfall lieber auf einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz ausweicht“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). „Generell verboten ist das Campen in ganz Europa in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Aufprivaten Grundstückendarf selbstverständlich nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden.“

„Einige Länder sind besonders streng und verbieten das Campen außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen gänzlich – darunter Kroatien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Portugal und Griechenland. In anderen Ländern wiederum gibt es zeitliche Befristungen für freies Stehen: „So ist es in Deutschland gestattet, ‚zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit‘ einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten. In Belgien darf man höchstens 24 Stunden am Stück abseits offizieller Stellplätze pausieren“, sagt der ÖCC-Experte.

In vielen Ländern Europas ist es nötig, sich von der örtlichen Behörde eine Genehmigung ausstellen zu lassen, wenn man im öffentlichen Raum campen möchte – darunter Italien, die Schweiz und Polen. In Frankreich ist es Campern verboten, in Nähe der Küste und bei Sehenswürdigkeiten frei zu stehen.

Wo Wildcampen erlaubt ist und was man dabei beachten sollte

Die nordeuropäischen Länder sind toleranter gegenüber Wildcampern: In Norwegen, Schweden und im Baltikum beispielsweise ist es mit kleinen Einschränkungen erlaubt, mehrere Nächte in der freien Natur zu verbringen. Einige grundsätzliche Regeln sollte man dabei stets beachten: „Wo freies Stehen toleriert wird, sollte man sich rücksichtsvoll verhalten – also nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst leise sein und keinen Mist zurücklassen“, so ÖCC-Experte Mehlmauer. Offenes Feuer ist besonders im Waldgebiet zu vermeiden.

„Ländliche Gastgeber“ ermöglichen authentisches Kurzzeit-Campen

Eine Alternative zum Wildcampen bieten verschiedene Konzepte „ländlicher Gastgeber“. So gibt es beispielsweise in Frankreich die „France Passion“, in Spanien die „Espana Discovery“ und in Deutschland das „Landvergnügen“. „Gegen eine einmalige Gebühr bekommt man Zugang zu einem großen Netzwerk aus landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen für maximal 24 Stunden das Privatgrundstück als Stellplatz genutzt werden darf – Kontakt zu den Gastgebern und deren landwirtschaftlichen Produkten meist inklusive“, erklärt der Experte.

Als ÖCC-Mitglied erhält man neben persönlicher Beratung auch attraktive Rabatte bei 2.900 Campingplätzen. Außerdem bieten 170 Partnerbetriebe günstige Konditionen. Weitere Infos zum Campen, darunter auch eine Länder-Info mit der jeweiligen Angabe zum freien Stehen, findet man unter www.campingclub.at.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/Bulliforum
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