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„Wildcampen“ in Europa – keine einheitlichen Regeln

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In Kroatien, Portugal und Griechenland ist freies Stehen strengstens verboten – in Italien direkt bei örtlichen Behörden informieren

Gebrauchsanweisung für Kroatien, im Shop!

In Österreich ist freies Stehen mit dem Zelt oder Campingfahrzeug – umgangssprachlich „Wildcampen“ genannt – größtenteils verboten. Im europäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung zum Wildcampen. Daher läuft man schnell Gefahr, Strafen zu kassieren. Generell verboten ist das Campen in ganz Europa in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis der Eigentümer:innen übernachtet werden. „Will man in Europa campen, sollte man sich vorab genau informieren, wo freies Stehen erlaubt ist bzw. im Zweifelsfall lieber auf einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz ausweichen“, rät Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Einige Länder sind besonders streng und verbieten das Campen außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen gänzlich – darunter Kroatien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Portugal und Griechenland. In anderen Ländern wiederum gibt es zeitliche Befristungen für freies Stehen. „So ist es in Deutschland gestattet, ‚zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit‘ einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten. In Belgien darf man höchstens 24 Stunden am Stück abseits offizieller Stellplätze pausieren“, weiß der ÖCC-Experte.

Um im öffentlichen Raum campen zu können, sollte man sich in Italien, der Schweiz und Polen bei den örtlichen Behörden nochmal vergewissern, dass kein Verbot besteht. In Frankreich ist es Camper:innen nicht erlaubt, in der Nähe der Küste und bei Sehenswürdigkeiten frei zu stehen.

Skandinavische Länder sind toleranter gegenüber Wildcamping

In Norwegen, Schweden und im Baltikum beispielsweise ist es mit kleinen Einschränkungen erlaubt, mehrere Nächte in der freien Natur zu verbringen. Einige grundsätzliche Regeln sollte man dabei stets beachten: „Wo freies Stehen toleriert wird, sollte man sich rücksichtsvoll verhalten – also nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst leise sein und keinen Mist zurücklassen“, so Camping-Experte Mehlmauer. Offenes Feuer ist besonders im Waldgebiet zu vermeiden.

„Ländliche Gastgeber:innen“ ermöglichen authentisches Kurzzeit-Campen

Eine Alternative zum Wildcampen bieten verschiedene Konzepte „ländlicher Gastgeber:innen“. „Gegen eine einmalige Gebühr bekommt man Zugang zu einem großen Netzwerk aus landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen für maximal 24 Stunden das Privatgrundstück als Stellplatz genutzt werden darf – Kontakt zu den Gastgeber:innen und deren landwirtschaftlichen Produkten meist inklusive“, weiß der Experte. So gibt es beispielsweise in Österreich „Bauernleben“ oder „Schau aufs Land“, das zusätzlich auch in Slowenien verfügbar ist. Für Camper:innen, die ins Ausland reisen, gibt es in Italien „Agricamper Italia“, in Frankreich die „France Passion“, in Spanien die „Espana Discovery“ und in Deutschland das „Landvergnügen“.

ÖCC-Mitglieder erhalten vielfältige Leistungen: Neben persönlicher Reiseberatung und einer eigenen Campingzeitschrift profitieren Mitglieder von attraktiven Ermäßigungen bei über 3.400 Campingplätzen oder beim Mieten von Wohnmobilen. Außerdem bieten über 170 Partnerbetriebe günstige Konditionen. Nähere Informationen zum ÖCC und zum Campen allgemein unter www.campingclub.at.

Redaktion Service/ÖAMTC
Bild: Roadsurfer
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