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Wie wähle ich bei der Europawahl außerhalb von Kroatien?

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Am 26. Mai wird die Wahl zum Europäischen Parlament abgehalten. Wie können kroatische Bürger auserhalb der Republik Kroatien ihre Stimme abgeben?

Alle kroatischen Bürger, welche die Volljährigkeit erreicht haben, können bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. Davon unabhängig ist, ob sie sich im Ausland oder in Kroatien befinden.

Wähler die einen Wohnsitz in der Republik Kroatien haben

Wenn Wähler im Ausland ihre Stimme für die Europawahl abgeben möchten, aber ihren Wohnsitz in Kroatien besitzen, müssen sie sich im Voraus bis zum 15. Mai in einem kroatischen Konsulat oder in einem zuständigen Büro der Republik Kroatien registrieren (prethodna registracija). Der Antrag muss schriftlich ausgefüllt in einem kroatischen Konsulat eingereicht werden. Der Antrag kann aber auch per Brief oder per Email an die Adresse der diplomatischen Vertretung versendet werden.

Wähler die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien haben

Kroatische Staatsbürger die einen kroatischen Personalausweis haben mit einem eingetragenen Wohnsitz außerhalb Kroatiens oder hierzu einen Antrag gestellt haben, müssen sich nicht aktiv registrieren. Die Wähler können aber in einer anderen diplomatischen Vertretung oder in Kroatien am Tag der Wahl ihre Stimme abgeben, wenn sie zuvor einen Antrag bis zum 15. Mai für den Ortswechsel der aktiven Registrierung (promjenu mjesta aktivne registracije) vollzogen haben. Es ist wichtig in diesem Zusammenhang zu sagen, dass die Wähler sich für den Ort registrieren, an dem sie sich am Tag der Wahl befinden.

Dagegen müssen kroatische Bürger, die keine kroatischen Personalausweis besitzen, einen Antrag für eine aktive Registrierung (zahtjev za aktivnu registraciju) vollziehen, um im Ausland oder in Kroatien wählen zu können.

Kroatische Bürger in der Schweiz

Kroatische Staatsbürger könne in der kroatischen Botschaft in Bern oder im Generalkonsulat in Zürich ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist hier auch eine Registrierung im Voraus, spätestens bis zum 15. Mai.

Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft

Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes können entweder in ihrem Heimatland wählen oder indem Land, wo sie leben und sie sich befinden. Wähler können aber nicht zweimal an der gleichen Wahl ihre Stimme abgeben. Es wurde ein Informationsaustausch über die Stimmabgabe der Wähler zwischen den EU-Ländern eingeführt, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern.

Verzeichnis der zuständigen Ämter und Beamten, die für das Wählerverzeichnisses zuständig sind, geordnet nach Gespanschaften und Städten.

Weitere Informationen auf der Internetseite des kroatischen Verwaltungsministeriums.

Glas Hrvastke/
Bild: IM NRW
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