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Weniger Stau am Karawankentunnel

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Am Dienstag um 0 Uhr tritt in Österreich die neue Einreiseverordnung in Kraft. Anders als angekündigt gibt es jedoch eine Änderung bei den Nachweisen, die gelten.

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Noch am Samstag wurde von der Regierung bei der neuen Einreiseverordnung, die ab morgen, 0 Uhr, in Kraft treten soll, eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Corona-Impfungen und -Genesungen angepeilt. Doch heute ist alles wieder anders: Laut Medienberichten gab der Covid-19-Koordinationsstab des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements am Montag bekannt, dass es zu keiner Verkürzung der Impf- und Genesenen-Gültigkeitsdauer kommt. Die Gültigkeitsdauern bleiben also bis auf eine Ausnahme wie gehabt. Hier der Überblick:

Was bleibt gleich?
Auch ab dem heutigen Dienstag kann man weiterhin mit einer Zweit- oder Drittimpfung nach Österreich einreisen, wenn diese maximal 270 Tage alt ist. Die Gültigkeitsdauer für das Genesungszertifikat bleibt ebenfalls unverändert: Dieses gilt bis zu maximal 180 Tage nach einer überstandenen Corona-Infektion.

Was ändert sich wirklich?
Eine Sache wird allerdings tatsächlich in der neuen Einreiseverordnung verkürzt, nämlich: Der kürzest mögliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung. Künftig dürfen zwischen dem zweiten und dritten Stich nur mehr 90, statt wie bisher 120 Tage liegen.

Wieder 3G erlaubt
Was sich ebenfalls ändert: Ab Dienstag ist die Einreise nach Österreich auch wieder mit 3G, statt wie bisher nur mit 2G+ erlaubt. Einreisen dürfen damit nun auch wieder Ungeimpfte mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test. Auch Antigentests (24 Stunden gültig) sind zugelassen, allerdings nur, wenn sie von einem Labor stammen. Selbst- bzw. “Wohnzimmertests” gelten also nicht.

Keine 3G-Nachweispflicht gibt es für Kinder unter 12 Jahren, außerdem fallen Extra-Nachweise für Pendler weg. Die Verordnung ist vorerst bis zum 28. Februar gültig.

 

Redaktion Breaking News/kosmo.at
Bild: krone.at

 

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