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Vermieter können nun ihren Gästen neben der Unterkunft auch ein Frühstück anbieten!

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Auf der gestrigen Sitzung hat die Regierung Änderungen des Gastgewerbegesetzes beschlossen, wonach die Gültigkeit

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von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für Einrichtungen aufgrund der Legalisierung verlängert wird. Neu ist, dass die Vermieter ihren Gästen neben der Unterkunft auch Frühstück anbieten können. 

Die vorgeschlagenen Änderungen verlängern die Gültigkeit von Übergangslösungen für die Durchführung von Catering-Tätigkeiten bis zum 31. Dezember 2024. Bisher war die Möglichkeit des Erlasses von Zwischenentscheidungen mit einer Geltungsdauer bis spätestens 31. Dezember 2021 vorgeschrieben.

In der Begründung heißt es unter anderem, dass „angesichts der Zahl der eingereichten Anträge und der Kapazität der zuständigen Behörden ein umfangreicher Legalisierungsprozess läuft, der noch einige Zeit dauern wird und dass die meisten Einrichtungen, für die vorläufige Lösungen ausgestellt wurden, an Catering-Catering-Dienste zu ermöglichen, ist immer noch nicht legalisiert“.

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Den gesammelten Daten zufolge wurden etwa 15.900 Übergangslösungen ausgestellt. Wenn die Gültigkeit dieser Lösungen nicht verlängert wird, verlieren sie ihre Gültigkeit, was zu einer Störung der Wirtschaft durch reduzierte Beherbergungskapazitäten im Tourismus und damit zu einer Verringerung der Staatshaushaltseinnahmen und zum Verlust von Arbeitsplätzen in Gastronomiebetrieben führen würde, für die solche Lösungen, ist in der Erläuterung des Vorschlags angegeben.

Ministerin für Tourismus und Sport Nikolina Brnjac wies darauf hin, dass die Gesetzesänderungen gemäß der Warnung der Europäischen Kommission die Bereitstellung von Speisen, Getränken und Getränken, dh Frühstück, zu gleichen Bedingungen für Mieter in Haushalten und Familienbetrieben ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Redaktion Tourismus
Bild: Presseportal
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