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Verhaltensregeln bei der Begegnung mit einem Delfin oder Wal

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Wenn Sie selbst Zeuge einer Begegnung mit einem Großen Tümmler oder einer anderen geschützten Art der Adria werden, genießen Sie die

25 Muscheln der Adria. Ausführlich bebildert inkl. Poster.

Aussicht aus sicherer Entfernung, gehen Sie nicht zum Schwimmen/Tauchen mit dem Tier ins Meer und füttern Sie es nicht, und jagen Sie es insbesondere nicht sie mit einem Boot. Delfine sollten, wie alle anderen Wildtiere auch, am besten in Ruhe gelassen werden.

Verhaltensregeln:

  • Wenn Sie sich ihnen nähern möchten, müssen Sie dies langsam tun, mit einer Geschwindigkeit von weniger als 5 Knoten (9 km/h), parallel zu ihrer Bewegungsrichtung und Sie müssen plötzliche Richtungs- oder Geschwindigkeitsänderungen vermeiden.
  • Machen Sie keine plötzlichen Geräusche mit dem Motor. Stellen Sie sicher, dass sich im Umkreis von 100 m um das Tier nur ein Gefäß und im Umkreis von 200 m nicht mehr als drei Gefäße befinden.
  • Bleiben Sie nicht länger als 30 Minuten in ihrer Nähe.
  • Bei Anzeichen von Bedrängnis bei Tieren oder Müttern mit Jungen ist ein sofortiges Verlassen des Treffpunkts (Richtungswechsel, ohne Beschleunigung) erforderlich.
  • Das Verlassen des Treffpunkts ist erforderlich, indem das Schiff entgegen der Bewegungsrichtung der Tiere gesteuert wird und erst dann allmählich beschleunigt wird, wenn das Schiff mehr als 200 m von den Delfinen entfernt ist.
  • Um die Sicherheit von Einzelpersonen und Delfinen oder Walen zu gewährleisten, sollten Sie nicht mit ihnen schwimmen oder tauchen, sie füttern oder versuchen, sie zu berühren.
  • Werfen Sie keinen Müll ins Meer und lassen Sie ihn nicht an der Küste und an den Stränden liegen; Delfine können versehentlich Plastiktüten verschlucken und dadurch sterben.
  • Jede vorsätzliche Belästigung von Delfinen oder Walen muss der Abteilung für Inspektionsaufsicht des Naturschutzes in der Direktion für Inspektionsangelegenheiten des Ministeriums für Umweltschutz und Energie und der zuständigen Polizei gemeldet werden .
  • Der Fund eines verletzten, kranken oder toten Tieres muss der Nummer 112 oder dem HAOP über die E-Mail-Adresse vrste@haop.hr gemeldet werden .

Wenn Sie sehen, dass andere geschützte Meeressäugetiere stören, melden Sie sie daher der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder der Umweltschutzinspektion des Ministeriums für Umweltschutz und Energie.

24 Tage Gefängnis wegen Belästigung von Delfinen

Alle Delfine sowie die gesamte Walgruppe in Kroatien sind durch das Naturschutzgesetz geschützt. Zusätzlich zu den Strafen für Verletzung, Tötung und vorsätzliches Einfangen und Halten von Delfinen sollte bekannt sein, dass die vorsätzliche Belästigung von Delfinen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes darstellt. Es gibt einen bekannten Fall, in dem ein Mann im Jahr 2004, 24 Tage im Gefängnis in der Nähe von Pula verbüßte und 7.000 HRK Geldstrafe zahlte, weil er etwa 30 Große Tümmler belästigt hatte, weil sie zwischen ihnen herumgeglitten waren. Zusätzlich zu den Gefängnisstrafen können Geldstrafen von bis zu 15000€ /100.000 HRK verhängt werden.

Redaktion Natur und Umwelt
Bild: GRD
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