„Der Gruß ‚Za dom spremni‘ (Für die Heimat bereit) ist ein Ustaša-Gruß aus der Zeit des Unabhängigen Staates Kroatien und ist nicht mit unserer Verfassung konform“. Diese Feststellung kommt nun in einer offiziellen Stellungnahme des kroatischen Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck. Das Timing dieser Stellungnahme ist nicht zufällig: Wie KOSMO bereits diese Woche berichtete, wurde der kroatische Sänger Marko Perković Thompson freigesprochen …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...