Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) meldet, dass in Deutschland Sprechfunkgeräte mit Notrufkanälen auch dann verkauft werden, wenn der Kunde nicht das dafür notwendige Sprechfunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) besitzt. Dabei kann die unberechtigte Nutzung der internationalen Notfrequenzen Kanal 16 und DSC Kanal 70 empfindliche Strafen nach sich ziehen. Hintergrund: In Deutschland ist es gesetzlich geregelte Praxis, dass Funkgeräte mit Notruftasten bzw. …
Norbert Rieger: Guten Tag, bei "Nichtgefallen" einfach nicht lesen. Wir veröffentlichen gratis,...