Nicht in allen Ländern ist ein „emergency corridor“ Pflicht Seit mittlerweile sieben Jahren muss hierzulande bei stockendem Verkehr bzw. Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden. Eine Missachtung wird mit bis zu 726 Euro Strafe geahndet. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. „Auch in den meisten Nachbarländern gilt die Pflicht zur …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...