Härtere Maßnahmen jetzt auch in Deutschland Bereits seit 2012 gilt hierzulande: Damit Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss bereits ab stockendem Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn mit mindestens zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden. „Das unzulässige Befahren der Rettungsgasse kann seit September 2019 in Österreich unter Umständen eine Vormerkung im Führerscheinregister nach sich ziehen“, erklärt ÖAMTC-Juristin …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...