Am Freitag hat das kroatische Parlament die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Verbot des Einsatzes von Feuerwerkskörpern in den Kategorien F2 und F3 geändert, um das Leben von Menschen zu schützen und Verluste und Verletzungen, insbesondere von Minderjährigen, zu verringern. Die Änderungen verbieten zusätzlich zu dem vorherigen Verbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 den Verkauf, den Kauf, den Besitz und die Verwendung …
Norbert Rieger: Vielen Dank!...