Ein Blogbeitrag des Superyachtforum in Kooperation mit Kroatien-Nachrichten.de und dem Yachtanwalt Manche Reiseveranstalter versuchen derzeit, einen Teil ihrer Kosten zu kompensieren, indem sie ihren Kunden hohe Aufwandsentschädigungen für die Rückabwicklung der Reise in Rechnung stellen. Für derartige Forderungen besteht aber weder eine vertragliche noch eine rechtliche Grundlage für einen Zahlungsanspruch seitens der Veranstalter. Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Kunden statt …
Norbert Rieger: Guten Tag, bei "Nichtgefallen" einfach nicht lesen. Wir veröffentlichen gratis,...