Wer ein Boot mit Auto und Anhänger selbst transportieren möchte, muss vorab einiges beachten. Je nach Gesamtgewicht, die das Gespann erreicht, ist ein normaler B-Klasse-Führerschein (bis 750 Kilo) nicht ausreichend, sondern man benötigt die Klasse B 96 oder BE. Reine Bootsanhänger sind nach §3 Absatz 2/ 2e der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht zulassungspflichtig. Aus dieser Tatsache heraus resultiert auch, dass Bootsanhänger nicht …
Jakob Polschak: Guten Morgen liebe Nancy, Ich wünsche dir eine Wunderschöne Zeit bei deinen neue...