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Strafen auf Autobahnen werden sich ändern!

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Wichtige Information für Autofahrer, die durch Kroatien reisen: Ab dem 1. Juli kommt eine neue Art der Bußgeldzahlung.

Die Barzahlung der Geldstrafe an den Polizeibeamten wird Vergangenheit, wurde vom kroatischen Innenministerium angekündigt. Die Polizeibeamten erhalten POS-Geräte für die Zahlung.

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Ab dem 1. Juli 2022 können Autofahrer Bußgelder für Verkehrsverstöße nicht mehr vor Ort bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt wird das kroatische Innenministerium vollständig auf die bargeldlose Einziehung von Bußgeldern über POS-Geräte umstellen.

Zu diesem Zweck beschaffte das kroatische Innenministerium 600 POS-Geräte, die an Polizeiverwaltungen in ganz Kroatien verteilt werden. Sie werden bei Verkehrskontrollen in Fahrzeugen sowie auf Motorrädern eingesetzt, aber sie werden auch an internationalen Grenzübergängen und Polizeistationen verfügbar sein.

Die Schulung von Polizeibeamten im Umgang mit POS-Geräten ist im Gange.

Mit der bargeldlosen Zahlungsweise wird die Polizei die Kontrolle und Überwachung des bestehenden Systems der Zahlung von Bußgeldern an Polizeibeamte verbessern, aber auch zur Reduzierung von Korruptionsrisiken beitragen.

Die Polizei verwendet bereits POS-Geräte für das Einziehen von Bußgeldern, gemeinsam mit der Zahlung in bar, doch ab dem 1. Juli wird die Möglichkeit, das Bußgeld in bar zu bezahlen, überhaupt nicht mehr bestehen.

Dem Fahrer, der das Bußgeld am POS-Gerät am Ort des Verstoßes bezahlt, wird eine Bescheinigung über die Zahlung des Bußgelds und der Verfahrenskosten sowie ein Beleg über die am POS-Gerät durchgeführte Transaktion ausgehändigt.

Einzelheiten zur Zahlung vor Ort

Durch Zahlung einer Verkehrsstrafe vor Ort für ein Vergehen, wofür Geldbuße bis ca. 270 Euro für eine natürliche Person oder Träger der Verantwortung im Rechtssubjekt, bis zu ca. 660 Euro für eine beklagte natürliche Person – Unternehmer oder natürliche Person mit anderer selbständigen Tätigkeit und bis zu ca. 2.000 Euro für eine juristische Person und ihr gleichgestellte Personen vorgeschrieben ist, wird die Höhe der Geldbuße um die Hälfte reduziert.

Wenn ein Bürger das Bußgeld vor Ort bezahlen möchte, dies aber nicht kann, weil er keine Karte dabei hat, sein Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder aus anderen Gründen, wird ihm der Polizeibeamte einen Strafzettel ausstellen.

In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Geldbuße vor Ort eingezogen wurde, wenn der Bürger die um die Hälfte reduzierte Geldbuße innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Strafzettels bezahlt und der Stelle, die die Ordnungswidrigkeit festgestellt hat, einen Zahlungsnachweis vorlegt.

Falls der Fahrer die Geldbuße nicht vor Ort bezahlen möchte, wird ihm eine verpflichtende Strafverfügung ausgestellt, und es wird davon ausgegangen, dass die Geldbuße vollständig bezahlt ist, wenn der Bürger, dem die Verfügung ausgestellt wurde, innerhalb von 8 Tagen nach der Rechtskräftigkeit der Strafverfügung, zwei Drittel der Geldbuße begleicht.

Redaktion Service/kosmo.at
Bild: Dalmatinka Media
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