
Obwohl sich der Europäische Gerichtshof mit dem See-Grenzstreit zwischen Kroatien und Slowenien nicht befassen wird, schlägt der EU-Kommissar für Krise und Katastrophenschutz, Janez Lenarčić vor, dass Kroatien und Slowenien gemeinsam diesbezüglich den Gerichtshof ansprechen sollten.
Der ehemalige slowenische Botschafter ist der Ansicht, dass der Rechtsstreit mit der kroatischen Zustimmung immer noch vor EU-Gericht gebracht werden könnte.
„Dem Gericht könnte eine sehr einfache Frage gestellt werden: Ist der Schiedsspruch für beide Parteien bindend? Slowenien ist davon überzeugt, Kroatien hingegen möchte den Schiedsspruch nicht anerkennen. Dann gib das Gericht seine Meinung,“ sagte Lenarčić gegenüber der STA.
In der vergangenen Woche erklärte der Europäische Gerichtshof, dass er für die slowenische Klage nicht zuständig ist. Mit der Begründung, dass die Grenzfrage eine Frage des internationalen Rechts ist und nicht des europäischen Rechts und daher ausserhalb seiner Zuständigkeit liegt. Gegen diese Entscheidung kann Slowenien keine Berufung eingelegt, da sie rechtskräftig ist.
Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks HRT/Antunela Rajič Erstveröffentlichung 04.02.2020 Bild: Taz