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Sicherer Start ins neue Drohnenjahr

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Mobilitätsclub räumt mit den häufigsten Drohnen-Missverständnissen auf

Mit der warmen Jahreszeit werden auch wieder vermehrt Drohnen den Himmel über Österreich durchkreuzen. „Vielen Drohnen-Piloten ist leider immer noch nicht bekannt, dass es für den Einsatz der unbemannten Fluggeräte aber auch Regeln gibt“, weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Um Drohnenbesitzern viel Ärger und mitunter auch Kosten zu ersparen, hat er die häufigsten Missverständnisse rund um das Thema Drohnen zusammengestellt.

  • Mit einer kleinen Spielzeugdrohne muss ich beim Fliegen nichts Besonderes beachten. Falsch. Auch für handtellergroße Drohnen gilt der Grundsatz, dass weder Menschen noch Gegenstände in der Nähe gefährdet werden dürfen. „Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 30 Meter“, erläutert der Experte des Mobilitätsclubs. „Denn ab da fällt die Drohne unter das Luftfahrtgesetz und es bedarf einer Bewilligung der Luftfahrtbehörde.“ In der Nähe von Menschenansammlungen müssen alle Drohnen jedenfalls am Boden bleiben.
  • Mit einer bewilligten Drohne darf ich überall fliegen. Falsch. Auch wenn die Drohne eine luftfahrtrechtliche Bewilligung besitzt, muss man Flugverbotszonen bei Flughäfen, militärischen Einrichtungen oder Krankenhäusern beachten. Am besten immer vor dem Flug – zum Beispiel mittels der ÖAMTC Drohnen-Info App – informieren.
  • Außer dem Luftfahrtgesetz muss ich keinerlei Rechtsvorschriften beachten. Falsch. Auch Persönlichkeitsrechte oder Nachbarrechte können bei unsachgemäßem Gebrauch verletzt werden. Datenschutz spielt ebenfalls eine Rolle bei Drohnenflügen. „Um etwaigen Haftungsfragen oder Schadenersatzforderung zu entgehen, hilft es aber meist, den gesunden Menschenverstand einzuschalten“, weiß Hetzendorfer.
  • Für private Aufnahmen brauche ich keine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Falsch. Sobald eine Drohne Foto- oder Filmaufnahmen macht und nicht als Spielzeug gilt, braucht man eine luftfahrtrechtliche Bewilligung der Austro Control. Zwingend vorgeschrieben ist auch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.
  • Film- und Fotoaufnahmen darf ich ohne Bedenken veröffentlichen. Falsch. Wie beim Fotografieren und Filmen am Boden sind auch bei Luftaufnahmen gewisse Regeln zu beachten. Sobald Personen identifizierbar sind, muss man sich deren ausdrückliche Genehmigung einholen. Auch das ausspionieren fremder Grundstücke sowie jeglicher Eingriff in die Privatsphäre Dritter ist verboten.
  • Eine „kleine“ Drohne kann bei Hubschraubern oder Flugzeugen sowieso keinen Schaden anrichten. Falsch. Sogar Vögel können die Cockpitscheibe eines Helikopters durchschlagen oder das Triebwerk eines Flugzeuges beschädigen. „Auch ‚kleine‘ Drohnen können große Schäden verursachen und im schlimmsten Fall auch zum Absturz anderer Luftfahrzeuge führen“, warnt Hetzendorfer.
  • Wenn meine Drohne eine luftfahrtrechtliche Bewilligung hat, darf jeder damit fliegen. Falsch. Nur bei der Bewilligung eingetragene Piloten dürfen die Drohne steuern. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
  • Wenn ich illegal fliege, habe ich sowieso keine Strafe zu befürchten. Falsch. Als Drohnenpilot ist man Teilnehmer am Luftverkehr und muss sich an das Luftfahrtgesetz halten. Bei Verstößen drohen Strafen bis 22.000 Euro.
  • Solange ich kein Flugzeug am Himmel sehe, darf ich so hoch fliegen wie ich will. Falsch. Unter der Voraussetzung, dass immer direkter Sichtkontakt zur Drohne besteht, darf diese bis maximal 150 Meter über Grund geflogen werden. „Besonders im Gebirge ist das aber oft schwer abzuschätzen und daher große Vorsicht geboten“, sagt Hetzendorfer. „Sobald sich ein bemanntes Luftfahrzeug nähert, ist die Drohne sofort zu landen.“
  • Mit einer bewilligten Drohne darf ich auch im Urlaub/Ausland problemlos fliegen. Falsch. Andere Länder – andere Drohnengesetze. Die österreichische Bewilligung gilt nur für den österreichischen Luftraum. Darum sollte man sich rechtzeitig über die Rechtsvorschriften in anderen Ländern informieren.
  • Eine fremde Drohne über meinem Garten darf ich selbst vom Himmel holen. Falsch. Ob mit Schrotflinte, Gartenschlauch oder Wurfgeschossen – Selbstjustiz in Form von Sachbeschädigung im Fall einer Drohnensichtung, auch zum Schutz der eigenen Privatsphäre, ist jedenfalls verboten. „Entdeckt man den Piloten, hilft es meist den Dialog zu suchen“, rät der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs. „Als letzte Möglichkeit gegen beratungsresistente Eindringlinge hilft nur noch eine Besitzstörungsklage.“

Alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App für Android und iOS. Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man bei den Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnikzentren des ÖAMTC. Anmeldung unter www.oeamtc.at/fahrtechnik. Nähere Infos zum Thema „Safety First im Luftraum“ und dem ÖAMTC Drohnen-Sicherheitspaket findet man unter www.oeamtc.at/drohnen

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC
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