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Reiseempfehlungen des HZJZ für kroatische und ausländische Staatsbürger

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Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit für kroatische und ausländische Staatsbürger, die in die Republik Kroatien einreisen.

Wichtiger Hinweis: Personen die für 72 Stunden nach Kroatien einreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Auch die 14-tägige Pflicht zur Selbstisolation wurde außer Kraft gesetzt.

Mit den Änderungen zum vorübergehenden Verbot des Grenzübertritts in die Republik Kroatien vom 9. Mai 2020, wird folgendes ermöglicht:

1. Kroatische Staatsbürger dürfen in die Republik Kroatien ein- und ausreisen.

2. Rückkehr in die Herkunftsländer der Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kooperierende Staaten und zukünftige Schengenstaaten sowie ihre Familienangehörige und Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie 2003/109 / EG des Rates vom 25. November 2003, langfristig aufenthaltsberechtigt sind. Sowie Personen die durch andere EU-Richtlinien oder das nationale Recht aufenthaltsberechtigt sind und über ein Langzeitvisum verfügen. Außerdem können diese Person unter besonderen Bedingungen in die Republik Kroatien einreisen.

Ausgenommen von oben genannten Regelungen sind:

– medizinisches Personal, Personen aus der Gesundheitsforschung, Pflegefachkräfte und Personen die dringend medizinisch behandelt werden müssen,

– Grenzgänger, Beförderer von Gütern und anderes Transportpersonal,

– Diplomaten, Polizeibeamte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Zivilschutz, Mitarbeiter internationaler Organisationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Transitreisende

sowie Personen die:

– einen wirtschaftlichen und geschäftlichen Grund/Interesse haben einzureisen,

– aus dringenden persönlichen Gründen nach Kroatien reisen (z. B. Immobilien in der Republik Kroatien besitzen oder einen anderen dringenden persönlichen Grund haben wie Beerdigungen etc.).

Einreise in die Republik Kroatien für kroatische Staatsbürger

Kroatischen Staatsbürger sind nicht mehr dazu verpflichtet, 14 Tage lang in Selbstisolation zu gehen. Bei der Einreise in die Republik Kroatien, überreichen ihnen die Grenzbeamten eine Broschüre in der sie aufgerufen werden, die allgemeinen und besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit zu befolgen. Es wird empfohlen, die Kontakte zu anderen Personen aus ihrer Umgebung so weit wie möglich zu beschränken und innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Einreise in die Republik Kroatien nur die notwendigsten und dringendsten Aufgaben außerhalb ihres Zuhauses auszuführen. Des Weiteren werden alle Personen angewiesen täglich Fieber zu messen. Dies gilt auch für ausländische Staatsbürger, die unter besonderen Bedingungen in die Republik Kroatien einreisen dürfen.

Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger

Wenn ein ausländischer Staatsbürger die Staatsgrenze überschreiten möchte, muss er eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Unterlagen zum Nachweis des Eigentums an Immobilien in der Republik Kroatien oder von Wasserfahrzeugen (auch Nachweis über Leasing möglich). Beerdigung in Kroatien (verfügt über entsprechende Unterlagen zum Nachweis).

Falls die Bedingungen erfüllt sind, dürfen diese Personen die Staatsgrenze überschreiten. Sie werden registriert und geben die Adresse an (ebenfalls Telefonnummer), wo sie sich aufhalten werden sowie die Aufenthaltszeit bzw. wann sie Kroatien wieder verlassen möchten.

2. Unterlagen/Einladung von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Kroatien (wirtschaftliches und Geschäftsinteresse) sowie Einladung zu einem Geschäftstreffen. Auch hier ist es erforderlich, den Ort / die Adresse, an dem sie sich aufhalten werden, sowie die Telefonnummer und die Aufenthaltszeit anzugeben.

3. Alle anderen ausländischen Staatsbürger, die einen geschäftlichen Grund haben, der derzeit nicht vorhersehbar ist und nicht über die entsprechenden Unterlagen verfügen aber nach Kroatien einreisen möchten, werden angewiesen ihre Anfrage an uzg.covid@mup.hr zu übermitteln.

Epidemiologische Maßnahmen

Jedem Einreisenden wird eine Broschüre übermittelt mit epidemiologischen Maßnahmen, die eingehalten werden sollen. Es wird empfohlen, die Kontakte zu anderen Personen aus ihrer Umgebung so weit wie möglich zu beschränken und innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Einreise in die Republik Kroatien nur die notwendigsten und dringendsten Aufgaben außerhalb ihres Zuhauses auszuführen. Physischer Kontakt sollte gemieden werden (Händeschütteln, Umarmungen etc. Tragen von Mundschutz).

Der Abstand von 1,5 m sollte ebenfalls weiterhin gewahrt werden. Des Weiteren werden alle Personen angewiesen täglich Fieber zu messen und darauf zu achten ob Symptome entwickelt werden. Falls dies der Fall ist, ist man verpflichtet sich beim Hausarzt oder regionalen Epidemiologen zu melden – ausländische Staatsangehörige sollten ihre Kontaktperson in Kroatien kontaktieren und sich helfen lassen (je nachdem ob die kroatische Sprache beherrscht wird).

Detaillierte Informationen erhalten sie auf der Internetseite des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit sowie auf koronavirus.hr und unter den Nummern 112 und 113.

Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks 
HRT/
Erstveröffentlichung 10.05.2020
Bild: zVg.
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