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Nur noch zwei Regionen sind Risikogebiete

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Urlauber lieben Kroatien für seine langgezogene Adriaküste und die hübschen historischen Städte. Wegen der Corona-Pandemie müssen Reisende derzeit teilweise mit Beschränkungen rechnen.

  • Update: Nur noch zwei Regionen gelten als Risikogebiete

  • Vereinfachte Einreiseregeln für Geimpfte

  • Aktuelle Inzidenz: 23,7 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

In Kroatien liegt der landesweite Inzidenz-Wert aktuell mit 23,7 (Stand: 15. Juni, Quelle: Johns Hopkins University) unter der kritischen Marke von 50. Von Istrien werden mittlerweile Werte von unter 10 gemeldet.

Kroatien: Das müssen Reisende wissen

Wichtig für die Einreise nach Kroatien

Rückkehr aus Kroatien nach Deutschland

Die wichtigsten Corona-Regeln in Kroatien

Wichtig für die Einreise nach Kroatien

Keine Reisewarnung

Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Ausnahmen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR- oder Schnelltest. Des Weiteren wird ein Einreiseformular* benötigt.

Reisewarnung Nein
Corona-Risikogebiet Nein
Hochinzidenz-Gebiet Nein
Virusvarianten-Gebiet Nein
Ausnahmen Weitergin als Risikogebiete gelten die Bezirke Medimurje und Varazdin. Für sie besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Registrierung für die Einreise Ja – Hier finden Sie das Einreiseformular*
Corona-Test bei Einreise Ja – Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht
Corona-Test für Geimpfte Nein
Quarantäne-Pflicht nach Einreise Nein – Keine Quarantäne-Pflicht
Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr Nein Für die Regionen Medimurje und Varazdin gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Testpflicht: Bereits vor der Einreise nach Deutschland oder unmittelbar danach kann man sich von der sonst nötigen Quarantäne freitesten.
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Einreise: Corona-Test und Einreiseformular

  • Der Corona-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein.

  • Maßgeblich für den Zeitpunkt des vorzulegenden Covid-19-Tests ist laut kroatischem Innenministerium der Zeitpunkt zwischen der Abstrichnahme und der Ankunft am Grenzübergang. Der Schnelltest muss dabei bestimmte formale Kriterien erfüllen: Nähere Informationen findet man – auch auf Deutsch – beim kroatischen Innenministerium*.

  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines getesteten, genesenen oder geimpften Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen. Nähere Informationen zu den Kriterien gibt es beim kroatischen Innenministerium*.

  • Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen ohne Test einreisen. Dafür muss die Impfbescheinigung bestätigen, dass die zweite Impfdosis (im Falle von Johnson & Johnson die einzige Impfdosis) mindestens 14 Tage vorher verabreicht wurde.

  • Wer bislang lediglich die erste von zwei vorgesehenen Impfdosen erhalten hat, kann ebenfalls ohne Test einreisen, wenn die Erstimpfung mindestens 22 Tage, aber höchstens 42 Tage zurückliegt (Biontech und Moderna) beziehungsweise mindestens 22 Tage, aber höchstens 84 Tage zurückliegt (Astrazeneca).

  • Darüber hinaus benötigen auch Personen, die sich von einer Covid-19-Infektion erholt haben und dies belegen können, keinen Covid-19-Test. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die Genesung mindestens elf Tage, aber höchstens 180 Tage zurückliegt.

  • Wer keinen der oben genannten Nachweise vorlegen kann, muss sich entweder in eine 10-tägige Quarantäne begeben oder bei

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    Ankunft einen Test vornehmen lassen und sich bis zum Eintreffen eines negativen Ergebnisses isolieren.

Nach dem Ausfüllen des Online-Einreiseformulars* wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer sollte man sich notieren und den Text vorsichtshalber ausdrucken, damit man ihn bei der Einreise vorzeigen kann. Das Formular steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis für Urlauber auf den kroatischen Inseln: Abhängig vom Infektionsgeschehen können Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt sein. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei der An- bzw. Abreise führen.

Was Reisende zum Fliegen in Corona-Zeiten wissen müssen.

Wo geimpfte Personen noch Vorteile beim Reisen haben, lesen Sie hier.

Rückkehr aus Kroatien nach Deutschland

  • Meldepflicht vor der Rückkehr: NEIN (Ausnahme: Regionen Medimurje und Varazdin Digitale Einreiseanmeldung*)

  • Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: JA

  • Testpflicht zur Rückkehr: NEIN (Ausnahme: Regionen Medimurje und Varazdin)

Wer aus einem der kroatischen Risikogebiete

  • Medimurje

  • Varazdin

nach Deutschland zurückkehrt, muss bereits vor dem Grenzübertritt die digitale Einreiseanmeldung* ausfüllen. Rückkehrer aus einer dieser beiden Regionen müssen sich zudem frühestens 48 Stunden (bei PCR-Test frühestens 72 Stunden) vor der Einreise bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Wer schon bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne. Ansonsten gilt eine Quarantäne-Pflicht, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

In Geschäften und im öffentlichen Verkehr besteht eine Mundschutzpflicht. Dasselbe gilt auch für Aufenthalte im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anzahl der erlaubten Personen um ca. 40 Prozent reduziert. Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.

An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen und Auflagen (z.B. Liegestühle müssen paarweise in Abständen von 4,5 Metern aufgestellt werden, Ordnungsdienste der Gemeinden wachen über die Einhaltung). Gesellige Freizeitaktivitäten sind derzeit kaum möglich.

Die Maßnahmen können sich innerhalb der Regionen unterscheiden. Dies betrifft auch die geltenden Kontaktbeschränkungen. Details dazu sind auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung* nachzulesen.

Reiseziel Kroatien – Infos und Tipps

Corona-Info des Kroatischen Automobilclubs HAK*

Verkehrsinfo Kroatien*

Redaktion Service/ADAC-SE
Bild: ADAC


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