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Mythen um Reisedokumente – Einreise mit Führerschein möglich?

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Die drei häufigsten Irrtümer zu Reisepass & Co.

Aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen nimmt auch das Reiseverhalten der Österreicher wieder Fahrt auf – und damit kommen

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Fragen dazu auf, welche Reisedokumente im Ausland nötig sind: Personalausweis, Führerschein oder Reisepass? ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner klärt die drei häufigsten Irrtümer.

Ich fliege nur nach Spanien – das liegt ja in der EU. Reicht da nicht der Führerschein?

Nein. Dieser Mythos hält sich hartnäckig – quer durch alle Altersgruppen. „Zwar akzeptieren die österreichischen Behörden teilweise den Führerschein als amtlichen Lichtbildausweis, er ist allerdings niemals ein Reisedokument“, weiß Renner. „Für eine Reise ins Ausland benötigt man grundsätzlich den Reisepass oder Personalausweis.“ Auch viele Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Fähren setzen in ihren Beförderungsbedingungen ein gültiges (also nicht abgelaufenes) Reisedokument voraus – andernfalls kann die Beförderung verweigert werden.

Bei einer kurzen Fahrt ins Nachbarland braucht man doch keinen Reisepass?

Doch. „Auch eine kurze Fahrt ins Nachbarland – sei es zum Einkaufen oder übers kleine deutsche Eck – ist ein Grenzübertritt. Daher ist auch dafür ein Reisepass oder Personalausweis nötig“, weiß die ÖAMTC-Expertin. „Ein Grenzübertritt ohne passendes Dokument ist eine Verwaltungsübertretung und damit strafbar.“

Darf ein Kinderreisepass abgelaufen sein?

Nein, auf keinen Fall. Ein Kinderreisepass muss immer gültig sein. Auch wenn manche Länder zwar die Einreise mit abgelaufenem Reisepass erlauben – Kinderreisepässe sind davon jedoch ausgenommen. Achtung: Bei einem Personalausweis gibt es keine Ablauffrist – dieser muss immer gültig sein.

Tipp von Expertin Renner: „Rechtzeitig um einen online Termin für eine Aktualisierung kümmern, am besten mehrere Wochen vor Reiseantritt. Aktuell kommt es nämlich zu teils langen Wartezeiten.“

Auf 3G Nachweise nicht vergessen

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Bis auf weiteres dominiert die Corona-Pandemie das Reiseverhalten der Österreicher. Neben den herkömmlichen Reisedokumenten müssen Touristen bei Reisen deshalb meist auch Nachweise mit sich führen, die belegen, dass man negativ auf eine Corona-Infektion getestet wurde. Von dieser Testpflicht sind bereits in vielen Ländern jene Personen ausgenommen, die bereits Corona-Schutzimpfungen erhalten haben oder genesen sind. Einen detaillierten Überblick über die aktuellen Bestimmungen aller europäischen Länder bietet das ÖAMTC-Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Die ÖAMTC-Touristikerin gibt abschließend zu bedenken: „Achten Sie darauf, dass auch die Beförderungsbedingungen von Airlines, Bahnunternehmen, Fähren etc. spezielle Maßnahmen oder Nachweise von ihren Gästen verlangen können.“

ÖAMTC-App „Meine Reise“ beantwortet viele weitere Fragen zum Reiseland

Infos zur Einreise und den aktuellen Corona-Bestimmungen liefert die ÖAMTC-App „Meine Reise“ viele nützliche Hinweise für einen stressfreien Urlaub – zugeschnitten aufs jeweilige Reiseland. Bestimmungen im Straßenverkehr, Infos zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und Kartenmaterial sind ebenso enthalten wie Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer. Dank des Nothilfe-Assistenten können Club-Mitglieder auf einen Klick die Hilfe des Mobilitätsclubs anfordern. Details und Download-Möglichkeit unter www.oeamtc.at/meinereise.

Redaktion Service/ÖAMTC
Bild: billigermietwagen.de
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