Hierzulande genügt Verbandszeug – im Ausland oft zusätzliche Utensilien nötig

Wer die Osterfeiertage bereits für einen Motorradausflug ins nahe Ausland nutzen möchte, sollte die richtige Ausstattung parat haben. „Während Motorradfahrer in Österreich nur das Verbandszeug verpflichtend an Bord haben müssen, gelten im europäischen Ausland teils andere Regeln und man muss zusätzliche, teils kuriose Utensilien parat haben“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Die Vorschriften gelten dabei für eigene und geliehene Motorräder gleichermaßen. „Da bei einem Miet-Bike der Fahrer selbst für die korrekte Ausstattung verantwortlich ist, sollte man diese bei der Übernahme kontrollieren“, empfiehlt die Expertin des Mobilitätsclubs. Die Pflicht-Accessoires im Überblick:

  • Warnweste: „Die Warnweste ist in fast allen Ländern Europas ein Muss“, sagt Renner. „Man unterscheidet hier allerdings zwischen Mitführ- und Tragepflicht, die teils unabhängig voneinander gelten.“ So gilt in Italien, Slowenien und Ungarn eine Tragepflicht, jedoch nicht gleichzeitig eine Mitführpflicht. Gerät man beispielsweise in eine Verkehrskontrolle und man hat keine Warnweste dabei, bleibt das ohne Konsequenzen. Legt man allerdings keine Warnweste an, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt, wird sehr wohl eine Strafe fällig.
  • Warndreieck: Das nahe Ausland betreffend, benötigt man in Ungarn unbedingt ein Warndreieck – sofern man mit einem Motorrad mit Beiwagen unterwegs ist. Im weiter entfernten Ausland wie in Schweden, in Russland oder auch auf Malta, gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer.
  • Verbandszeug: „In Ungarn, Tschechien, Slowenien und der Slowakei ist eine mobile Apotheke verpflichtend mitzuführen“, weiß die ÖAMTC-Expertin.
  • Ersatzlampenset: „In Frankreich und Kroatien müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon- oder LED-Leuchten verfügt“, sagt Renner. Auf ungarischen Straßen wird die Mitnahme von Ersatzlampen zumindest empfohlen.

Unfallbericht sollte Standard sein – Frankreich mit kurioser Regelung

Unbedingt bei jeder Fahrt dabei sein sollte der europäische Unfallbericht – kostenlos erhältlich für Clubmitglieder an allen ÖAMTC-Stützpunkten. Am besten hat man ihn in der eigenen als auch in der Sprache des Reiselandes inklusive Übersetzungshilfe dabei. Die Übersetzungen in allen Sprachen Europas stehen in der Länder-Info des Clubs zum Download bereit: www.oeamtc.at/laenderinfo. Dort findet man auch Infos zu den Mitführpflichten aller Länder weltweit.

Abschließend nennt die Expertin noch eine kuriose Mitführpflichten-Regelung: Wer in Frankreich mit dem Motorrad unterwegs ist, muss nicht nur ein Alkoholtestgerät dabei haben, sondern auch CE-zertifizierte Handschuhe während der Fahrt tragen.

ÖAMTC
Bild: Adventure Tours Croatia
Video: Michael Feiertag
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