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Mit Fahrrad im Ausland – Tipps zu Transport, Promillegrenzen & Helmpflicht

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Bei Heckträger  Kennzeichen umstecken, teils sehr strenge Promillegrenzen!

Wer im Urlaub auf das eigene Fahrrad nicht verzichten möchte, wird es mangels Platz im Kofferraum mit einer Halterung am Dach oder Heck transportieren. Ein Heckträger verdeckt allerdings oft das hintere Kennzeichen. Die in Österreich in solchen Fällen meist verwendete rote Kennzeichentafel ist im Ausland jedoch oft unbekannt – teilweise sogar nicht zulässig (z.B. in Deutschland und der Slowakei). Daher rät der Mobilitätsclub, das „normale“, hintere Kennzeichen umzustecken oder einen Heckträger zu verwenden, der das hintere Kennzeichen nicht verdeckt. ÖAMTC-Kristina Kosnar weiß, worauf man im Ausland als Radfahrer achten sollte.

0,5-Promillegrenze am häufigsten – in Polen nur 0,2: Sonst droht sogar Haft

„Trinkt man als Radfahrer zu viel Alkohol, drohen teils extrem hohe Geldstrafen –und in Polen sogar Freiheitsentzug“, warnt die Expertin. „Überschreitet man in Polen die dort gültige 0,2-Promillegrenze, muss mit einer Haftstrafe gerechnet werden.“ In den meisten Urlaubsländern – darunter Italien, Frankreich, Kroatien und die Schweiz – sind 0,5 Promille am Fahrradlenker erlaubt. Die Strafhöhen variieren zwischen 65 Euro in Kroatien und mindestens 530 Euro in Italien.

In der Slowakei wird innerorts und auf Fahrradwegen außerorts eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille toleriert – auf allen anderen Straßen hingegen gilt eine Nulltoleranz. Im Nachbarland Tschechien liegt die Promillegrenze generell bei 0,0. Deutlich höher liegt die Grenze in Deutschland: Dort wird alkoholisiertes Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – sanktioniert.

„Skandinavien, Großbritannien und Irland sehen keine expliziten Promillegrenzen für Radfahrer vor“, weiß die ÖAMTC-Expertin. „Ist man jedoch nicht mehr in der Lage, das Fahrrad sicher zu lenken, werden auch hier hohe Strafen verhängt: In Irland sind 2.000 Euro Strafe fällig, in Großbritannien sogar bis umgerechnet 3.250 Euro.“ In Dänemark beträgt die Mindeststrafe 200 Euro – die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Helmpflicht oft bis Jugendalter – auch ohne Vorschrift stets Helm tragen

Die Pflicht, während der Fahrradfahrt einen Helm zu tragen, gilt in Frankreich (genau wie in Österreich) für Personen unter 12 Jahren, in Slowenien für Personen unter 15 und in Spanien und Kroatien für Personen unter 16 Jahren. „In einigen Nachbarländern Österreichs gibt es hingegen keine Helmpflicht: So müssen in Italien und Deutschland nicht einmal Kinder einen Helm tragen“, sagt Kosnar. „Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir aber dringend, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen – auch ohne gesetzliche Vorschrift.“

ÖAMTC-App „Meine Reise“ beantwortet viele weitere Fragen zum Reiseland

Neben wichtigen Infos für Radfahrer liefert die neue ÖAMTC-App „Meine Reise“ viele nützliche Hinweise für einen gelungenen Urlaub – zugeschnitten aufs Fahrrad jeweilige Reiseland. Infos zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und Kartenmaterial sind ebenso enthalten wie Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer. Dank Nothilfe-Assistent können Club-Mitglieder auf einen Klick die Hilfe des Mobilitätsclubs anfordern. Details und Download-Möglichkeit unter www.oeamtc.at/meinereise.

ÖAMTC Presse
Bild: ADAC/ÖAMTC
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