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Mit dem Trailer nach Kroatien

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Ein Großteil aller Freizeitkapitäne verfrachten ihr Boot per Trailer an die kroatische Adria. Das dies auch in dieser Saison wieder problemlos funktioniert möchten wir an die Regeln erinnern. 

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

HRVATSKE CESTE D.O.O.
Ispostava Zagreb
Vončinina 3
10000 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 472 25 55
info@hrvatske-ceste.hr
www..hrvatske-ceste.hr

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 652 40 70
Fax: +385 1 652 40 19
zagreb@cktz.hr
www.cktz.hr

Promet Varjacic
Bregovita 13
49000 Krapina
Kroatien
Tel.: +385 1 37 19 00
Fax: +385 1 37 21 20
transport@krapina-sped.hr
www.krapina-sped.hr

Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Verkehrsregeln
Lichtpflicht auch tagsüber (Ende Oktober bis Ende März). Mitnahme eines Ersatz-Glühlampensets empfohlen. Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.

Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
Die Warnwestenpflicht gilt auch für Motorradfahrer. Bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Deutsche Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.

Mautpflicht
Informationen zur Maut.

Detaillierte Informationen zu den Themen rund um den Trailer sind im ADAC Tourset BTI 21
Mit dem Bootsanhänger durch Europa” enthalten, das in den ADAC Geschäftsstellen  erhältlich ist oder per E­-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden kann.

ADAC-Skipper
Bild: ADAC/Bootssaison


						
						
					
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