Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Entscheidung über den Einspruch von Josip Perković und Zdravko Mustač erlassen.

Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland bestätigte ihre lebenslange Haftstrafe und wies die Gründe für eine Revision der Verteidigung zurück.

2016 verurteilte das Oberlandesgericht in München die zwei jugoslawischen Ex- Geheimdienstoffiziere zu lebenslanger Haft.

Sie wurden der Mitschuld am bestialischen Mord des kroatischen Dissidenten Stjepan Đureković, im Jahr 1983 im oberbayerischen Wolfratshausen, verurteilt.

Der Anwalt der Familie Đureković Siniša Pavlović erläuterte: „Gott sei Dank ist es vorbei. Obwohl wir müssen sagen, dass es bedauerlich ist, dass es nicht in Kroatien beendet wurde, sondern in Deutschland. Es wäre für alle besser gewesen, wenn diese Geschichte in Kroatien passiert wäre.“

Anto Nobilo, der Josip Perković im Prozess vertrat betonte, sein Mandant werde eine Anklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. (NR)

Glas Hrvastke/
Bild: Novi pogledi
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