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Kroatien-Urlauber im Stauchaos wegen neuer Verordnung

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Ein Beitrag unserer Kollegen von Kosmo.at

Vergangenes Wochenende kam es an slowenisch-österreichischen Grenzübergängen zu kilometerlangen Staus und Wartezeiten von zwölf Stunden und mehr. Grund ist eine neue Verordnung durch das Gesundheitsministerium, welche Minister Rudolf Anschober (Grüne) in die Bredouille brachte.

Auch wenn bereits letzten Montag die Reisewarnung für Kroatien in Kraft trat und man großes Verkehrsaufkommen bzw. Staus für das Wochenende davor prognostiziert hatte, so ereignete sich das große Chaos erst am Samstag.

Allen voran der Grenzübergang Karawankentunnel zu Slowenien war restlos überbelastet. Reisende, allen voran Kroatien-Urlauber, mussten Wartezeiten von bis zu 15 Stunden in Kauf nehmen. Sogar das Rote Kreuz musste einschreiten und die Wartenden mit Wasser versorgen.

Neuer Erlass überforderte Beamte
Grund für das Stauchaos war ein neuer Erlass der Bundesregierung laut welchem alle nach Österreich einreisenden Autos kontrolliert werden mussten. Zudem verzögerte auch das Ausfüllen verpflichtender Formulare die Wartezeit erheblich.

Am Karawankentunnel konnten beispielsweise nur 50 Autos auf einmal durch die Grenzbeamten bzw. das dort eingesetzte Bundesheer kontrolliert werden, weshalb die Asfinag stündlich nur 50 Fahrzeuge durch den Tunnel ließ.

Heftige Kritik durch Kärntner Landeshauptmann
Am Sonntagmorgen wurde der Erlass schlussendlich in Rücksprache mit der Regierung ausgesetzt. Danach lösten sich die Staus langsam aber sicher auf.

„Ich verstehe auch nicht, dass so eine rigorose Anordnung ohne Rücksprache mit den politischen Verantwortungsträgern passiert. Ich weise immer wieder darauf hin, dass genau ein solcher Austausch bei so entscheidenden Maßnahmen immens wichtig ist und lieber einmal mehr miteinander gesprochen als zu wenig. Dann hätte man diese Situation verhindern können”, kritisiert der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) den Erlass des Gesundheitsministeriums.

Ministerium putzt sich ab
Wenige Stunden später äußerte sich das Gesundheitsministerium zur Kritik am neune Erlass und dem Vorgehen an den Grenzübergängen. Gegenüber „Ö1“ erklärte das Ministerium, dass die Behörden berechtigt seien, Kontrollen durchzuführen, verpflichtende seien sie jedoch nicht gewesen.

In der neuen Verordnung sei keine Rede von lückenloser Kontrolle. Stichprobenartige Überprüfungen seien laut Gesundheitsministerium ausreichend. “Es gilt, bei den Kontrollen verhältnismäßig vorzugehen, wobei insbesondere die Verkehrslage, die Vermeidung von Staus und die Versorgung der Ein-und Durchreisenden zu berücksichtigen sind”, hieß es aus dem Ressort.

www.kosmo.at
Bild: Kleine Zeitung

 

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