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Kroatien lockert die Beschränkungen weiter

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Da die Fälle weiter zurückgehen, hat das nationale COVID-19-Reaktionsteam eine weitere Lockerung der Maßnahmen angekündigt. 

In den letzten 24 Stunden hat Kroatien 538 neue Coronavirus-Fälle und 21 Todesfälle registriert, berichtete das nationale COVID-19-Reaktionsteam am Mittwoch. Derzeit gibt es im Land 3.112 aktive Fälle und 1.034 Krankenhauspatienten, von denen 102 beatmet werden.

Insgesamt wurden 1.988.226 Personen auf COVID-19 getestet, davon 6.830 in den letzten 24 Stunden.

Bis zum 25. Mai wurden 1.608.291 Dosen COVID-19-Impfstoffe verabreicht, wobei 1.197.164 Personen mindestens eine Dosis und 411.127 beide Schüsse erhalten hatten.

Maßnahmen angekündigt und die Info Force am 28. Mai kommen.

Versammlungen – mehr als 100 Personen dürfen sich an einem Ort versammeln. Das Verbot von privaten Versammlungen und Zeremonien wird aufgehoben.

Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen aller Art können bis 23 Uhr dauern.

Es gibt keine Beschränkungen mehr für die Anzahl der Personen bei Beerdigungen, aber das Ausdrücken von Beileid ist verboten.

Bäckereien können jetzt bis 23 Uhr arbeiten.

Alkohol kann jetzt zwischen 6 und 23 Uhr ausgeschenkt werden.

Gastgewerbeeinrichtungen können von 6 bis 23 Uhr arbeiten.

Restaurants und alle Hoteleinrichtungen, die unter die Restaurantkategorie fallen, bei denen es sich um Pubs und Cafés handeln kann, können Speisen im Innenbereich servieren, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Hochzeitszeremonien mit 120 Gästen können mit der Verpflichtung abgehalten werden, Informationen über Ort und Zeit der Veranstaltung bereitzustellen und besondere Anweisungen zu befolgen, und wenn alle anwesenden Personen vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des Impfstoffs erhalten haben oder sich erholt haben von COVID oder in den letzten 48 Stunden negativ getestet.

Casinos können von 8 bis 23 Uhr geöffnet sein.

Organisierte Tanzschulen können jetzt eröffnet werden.

Indoor-Training kann jetzt stattfinden, nicht nur in Schulhallen.

Die 40-prozentige Passagierkapazitätsgrenze für den öffentlichen Verkehr wird jetzt aufgehoben. Die Verpflichtung, auch im öffentlichen Verkehr Masken zu tragen, bleibt bestehen.

Grenzübergänge – Kinder bis 12 Jahre, die mit geimpften Eltern reisen, die sich von COVID erholt haben oder einen negativen Test haben, müssen keinen negativen Test haben oder sich selbst isolieren.

Die nächste Überprüfung der Maßnahmen erfolgt Mitte Juni.

Redaktion Breaking News
Bild: lust-auf-Kroatien.de
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