
Die kroatische Volksanwältin für Geschlechtergleichberechtigung Višnja Ljubičić hat Versuche der gezielten Fehlinterpretation von Inhalten der Istanbul-Konvention verurteilt.
Als unzulässig bezeichnete Ljubičić in einem Radiointerview am Samstag die Manipulation mit Informationen in Fällen, in denen der Inhalt des Europarats-Übereinkommens in Zusammenhang mit der Pädophilie, Homosexualität und Transvestismus gebracht wird.
„Die Istanbul-Konvention wurde in einfacher Sprache verfasst und bezieht sich ausschließlich auf die geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen, lediglich aus dem Grund, weil es sich um Frauen handelt“, sagte Ljubičić.
„Im Mittelpunkt der Konvention steht vornehmlich der umfassende Schutz von Frauen vor allen Formen der Gewalt, nicht nur der sexuellen und physischen sondern auch vor der Genitalverstümmelung, vor Zwangsverheiraten, vor dem Handel mit Mädchen und Frauen als auch die Lösung von Schutzmechanismen, wie zum Beispiel die kostenlose Rechtshilfe, Unterschlupf und die Edukation von Fachkräften“, erläuterte Ljubičić.
Die Konvention wurde von 45 europäischen Staaten unterzeichnet und von Parlamenten in 23 Ländern ratifiziert. (NR)
Autor: Zvonimir Milas
Bild: Dalmatinka Media