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Hafenkonzession in St. Philip und Jacob nicht möglich

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Das Verfahren zur Erteilung einer Hafenkonzession in St. Philip und Jacob wurde aufgehoben.

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Gespanschaft Zadar hat die Entscheidung über die öffentliche Ausschreibung für das Anbieten von Konzessionen für Schifffahrtsimmobilien zur wirtschaftlichen Nutzung – Konzession für den Bau neuer und den Wiederaufbau bestehender Hafeninfrastruktur sowie für die Durchführung von Hafen- und anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten im Seeverkehr angenommen Hafengebiet des Hafens Für den öffentlichen Verkehr von lokaler Bedeutung geöffnet – der Hafen von Sv. Philip und Jacob. Wie wir bereits geschrieben haben, hielten die Gemeinde und die ZLU den Namen des interessierten Unternehmens öffentlich.

In der offenen Frist für die Abgabe von Angeboten wurde das Angebot von einem Bieter abgegeben – Burin Yacht Charter d.o.o.

Nach der öffentlichen Öffnung der Angebote führte die Expertenkommission für Konzessionen im Bereich des Seeverkehrs die Überprüfung und Bewertung des eingereichten Angebots gemäß den Bedingungen und Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen durch.

Überprüfung und Bewertung der Angebote Das Expertengremium hat festgestellt, dass der Bieter Burin Yacht Charer d.o.o. ein Angebot eingereicht hat, das den Ausschreibungsunterlagen nicht entsprach, weil das Angebot nicht in seiner Gesamtheit so gebunden war, dass ein späteres Entfernen oder Einlegen von Bögen (z. B. durch Garantie und Stempel auf der Rückseite) verhindert wurde, und seitens des Bieters nicht vollständig war nicht alle in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Unterlagen beifügen. Angebot als verbindlicher Bestandteil des Angebots aufgeführt und somit das Angebot nicht vollständig.

Aufgrund des oben genannten Angebots des Bieters von Burin Yacht Charter doo, Sukosan, bewertet die Expertenkommission für Konzessionen den Ungültigen, da das Ungültigkeitsangebot nach Artikel 5 Nummer 23 des Konzessionsgesetzes (Amtsblatt Nr. 69/17) ungültig ist Angebot, das nicht in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen abgegeben wurde und Bestimmungen enthält, die der Konzessionsgeber als schädlich erachtet oder die nach vernünftiger Einschätzung des Konzessionsgebers nicht den Regeln des fairen Wettbewerbs entsprechen, die aus formellen oder anderen objektiven Gründen nicht ausgewählt werden können ( Das Angebot wurde nicht innerhalb der Frist eingereicht. Das Angebot des Bieters, der die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Ausschlussbedingungen erfüllt. Das Angebot des Bieters, der seine Befähigung nicht gemäß den Ausschreibungsunterlagen nachgewiesen hat. Das Angebot garantiert nicht die Ernsthaftigkeit von das Angebot, das den in der Beschreibung des Konzessionsgegenstandes angegebenen Anforderungen des Konzessionsgebers nicht entspricht und technische Spezifikationen, dh durch welche Dienstleistungen und / oder Arbeiten die Anforderungen des Konzessionsgebers in Bezug auf den Konzessionsgegenstand und / oder die Bedingungen für die Durchführung der Tätigkeit, die Gegenstand der Konzession ist, eindeutig nicht erfüllt werden) .

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde des Landkreises Zadar hat aus den oben genannten Gründen und auf Vorschlag der Expertenkommission für Konzessionen auf dem Gebiet des Seeverkehrs auf einer Tagung am 8. November 2019 den Beschluss gefasst, das Angebot der Hafenbehörde Zadar nicht anzunehmen Bieter Burin Yacht Charter doo, und das Verfahren für die Erteilung der Konzession und die erneute Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Erteilung einer Konzession für die wirtschaftliche Nutzung des Seegebiets – Konzession für den Bau eines neuen Hafens und den Wiederaufbau des bestehenden Hafeninfrastruktur und für die Durchführung von Hafen- und anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten im nautischen Teil des Hafengebiets, der für den öffentlichen Verkehr von lokaler Bedeutung geöffnet ist – der Hafen von Sv. Filip i Jakov, Gemeinde Sv. Philip und Jacob.

Redaktion Nautik
Bild: ŽLU
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