
Während in Österreich beim KFZ-Pickerl eine Toleranzfrist von vier Monaten gilt, riskieren österreichische Autofahrer mit einem gerade erst abgelaufenen Pickerl in südosteuropäischen Staaten neben horrenden Geldstrafen auch, dass ihnen die Nummerntafeln abgenommen werden.
ARBÖ und das Verkehrsministerium warnen, dass sich unter anderem Ungarn, Slowenien und Kroatien nicht an die in Österreich geltende viermonatige Toleranzfrist bei KFZ-Pickerln halten. Diese und andere südosteuropäische Staaten gewähren keine Toleranzfrist, wie in Österreich, was im jeweiligen Land zu Strafen, Kennzeichenabnahmen oder im Extremfall sogar zur Beschlagnahme des Fahrzeugs führen kann.
Auch das ungarische Außenamt erklärte in einem Schreiben an das österreichische Verkehrsministerium, dass Autofahrern ohne gültige Begutachtungsplakette die Abnahme der Kennzeichentafel und der Zulassungsbescheinigung droht, da das ungarische Rechtssystem keine Toleranzfrist hat.
Der ARBÖ legt daher allen Autofahrern wärmstens ans Herz, nur mit einer gültigen Plakette nach Ungarn zu fahren. (NR)
Quelle: ARBÖ Bild: Dalmatinka Media