
Auf der letzten Tagung hat das kroatische Parlament das Gesetz über die kroatische Staatsbürgerschaft geändert und die Bedingungen für den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft vereinfacht.
Das Recht, die kroatische Staatsbürgerschaft nach Herkunft und / oder Eltern zu erwerben, wurde erweitert. Die kroatische Staatsbürgerschaft kann auch von einer im Ausland geborenen Person über 21 Jahren erworben werden, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt kroatischer Staatsbürger sind, wenn sie in den nächsten zwei Jahren einen Antrag auf Eintragung in die kroatischen Staatsbürgerschaftsregister stellt und die MIA feststellt, dass dies keine Hindernisse darstellt.
Der Kreis der Personen, die als Expatriates gelten, erweitert sich. – Dies wären nicht Personen, die aus dem Gebiet des heutigen Kroatiens ausgewandert sind, sondern auch aus anderen Gebieten, in denen Kroaten lebten und in denen sich zum Zeitpunkt der Auswanderung das Gebiet der heutigen Republik Kroatien befand – erklärte der Staatssekretär im Innenministerium Zarko Katic .
Ein kroatischer Staatsbürger, so erklärte er, würde auch als eine vom 8. Januar 1977 bis zum 8. Oktober 1991 geborene Person angesehen, die zum Zeitpunkt der Geburt beider Eltern die kroatische Staatsbürgerschaft besaß, im Staatsbürgerschaftsnachweis jedoch eine andere Staatsbürgerschaft erhielt, vorausgesetzt, dass Beantragen Sie innerhalb von zwei Jahren die Staatsbürgerschaft.
Änderungen des Gesetzes werden am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten, und die Gespanschaft oder die Stadt Zagreb wird anstelle des Amtes der Staatsverwaltung die Aufzeichnungen über die kroatische Staatsbürgerschaft führen.
Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks HRT/Tomislav Šikić Erstveröffentlichung 18.10.2019 Bild:![]()