In einer Zeit, in der es immer mehr Schiffe an der Adria gibt, ist es wichtig zu wissen, was Bootsbesitzer erwartet. Einer der Posten, der Ihr Budget belasten wird, wenn Sie ein Boot besitzen, ist sicherlich die Gebühr für die Nutzung von Sicherheitseinrichtungen. Mit anderen Worten, Sie zahlen für die Nutzung von Leuchttürmen, Seezeichen und Schildern, die die Adriaküste begrenzen, an das staatliche Unternehmen Plovput aus Split, das für die Instandhaltung der Seewasserstraßen zuständig ist.
Gemäß dem Seegesetzbuch für die Einrichtung und Unterhaltung von Wasserstraßen und Dienstleistungen von öffentlichem Interesse im Zusammenhang mit der Suche und Rettung von Personen in Gefahr auf See und der Überwachung und Verwaltung des Seeverkehrs sind Eigner oder Benutzer von Fahrzeugen und anderen Einrichtungen dafür bestimmt Navigation, außer Schiffe und Kriegsschiffe zahlen eine Gebühr für die Sicherheit der Navigation beim Segeln oder Aufenthalt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien.
Die Gebühr für die Schiffssicherheit wird in Bezug auf die Kategorie, den Typ, die Größe und den Zweck des Schiffes festgelegt, stellt das Unternehmen Plovput fest.
Ausnahmsweise wird die Gebühr für die Schifffahrtssicherheit nicht von Schiffen gezahlt, die das Recht auf harmlose Durchfahrt durch das Küstenmeer nutzen, ohne in Häfen und Ankerplätze in der Republik Kroatien einzulaufen, sowie von Schiffen unter außergewöhnlichen Umständen oder anderen Umständen als der regulären Schifffahrt.
Die Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt ist eine Einnahme des Staatshaushalts, von der 50 % zweckgebundene Einnahmen sind, die für die Entwicklung und Wartung von materiellen Mitteln für die Suche und Rettung auf See und von Systemen zur Kontrolle und Verwaltung des Seeverkehrs, zur Regulierung und Wartung verwendet werden Wasserwege und Sammelkosten.
Die Höhe der Gebühr für die Sicherheit der Schifffahrt, die Grundlage ihrer Berechnung und bestimmte außergewöhnliche Umstände, dh Umstände, die keine reguläre Schifffahrt sind, werden vom Minister in Zusammenarbeit mit dem für Finanzen zuständigen Minister vorgeschrieben.
Für die Errichtung und Instandhaltung von Schiffssicherheitseinrichtungen, mit Ausnahme von Schiffssicherheitseinrichtungen in Hafengebieten, die durch eine besondere Vorschrift festgelegt sind, und Schiffssicherheitseinrichtungen, die Einrichtungen, Mittel oder andere Eingriffe auf See oder an der Küste markieren, die dauerhafte oder vorübergehende Hindernisse darstellen für die Schifffahrtsstraße und den Funkdienst der Küstenfunkstationen zahlen Schiffe beim Segeln oder Aufenthalt in den inneren Meeresgewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien eine Gebühr für die Nutzung der Sicherheitseinrichtungen.
Das Entgelt für die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen richtet sich nach Kategorie, Typ, Größe und Zweck des Schiffes.
Ausnahmsweise wird die Gebühr für die Nutzung von Navigationssicherheitseinrichtungen nicht von Schiffen gezahlt, die das Recht auf harmlose Durchfahrt durch das Küstenmeer nutzen, ohne in Häfen und Ankerplätze in der Republik Kroatien einzulaufen, sowie von öffentlichen Schiffen, Kriegsschiffen, Booten und Yachten und andere Schiffe unter außergewöhnlichen Umständen, die nicht regelmäßig fahren.
Die Gebühr für die Nutzung der Navigationssicherheitseinrichtungen ist die Einnahme des Unternehmens Plovput doo Wenn die Mittel aus der Gebühr für die Nutzung der Sicherheitseinrichtungen für die Navigation sowie die Mittel aus anderen Einnahmen der Gesellschaft Plovput doo für die Aktivitäten nicht ausreichen durchgeführt von Plovput .
Die Höhe der Gebühr für die Nutzung von Navigationssicherheitseinrichtungen und die Grundlage für ihre Berechnung sowie bestimmte außergewöhnliche Umstände oder Umstände, die keine reguläre Schifffahrt sind, werden vom Minister auf Vorschlag des Unternehmens Plovput doo vorgeschrieben, erklärt das Unternehmen.
Für die Höhe der Gebühren und andere Details lesen Sie die Links unten.
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entschädigung für die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen (OG 54/17)
- Verordnung über die Gebühr für die Benutzung von Schifffahrtssicherungseinrichtungen (OG 138/15)
Redaktion Nautik Bild: Boris Kačan