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Fahren mit dem Bootsanhänger

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Wer ein Boot mit Auto und Anhänger selbst transportieren möchte, muss vorab einiges beachten. Je nach Gesamtgewicht, die das Gespann erreicht, ist ein normaler B-Klasse-Führerschein (bis 750 Kilo) nicht ausreichend, sondern man benötigt die Klasse B 96 oder BE.

Reine Bootsanhänger sind nach §3 Absatz 2/ 2e der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht zulassungspflichtig. Aus dieser Tatsache heraus resultiert auch, dass Bootsanhänger nicht versicherungspflichtig sind. Die Trailer müssen außerdem alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, die Anhänger-Betriebserlaubnis, der Prüfbericht und Bescheinigung der Zulassungsstelle muss man auf Reisen immer dabeihaben.

Die Haftpflichtversicherung fürs Auto übernimmt möglichen Schäden, die im angekuppelten Zustand passieren. Ist der Trailer abgekoppelt, besteht hier kein Versicherungsschutz für entstehende Schäden durch den Trailer. Hier empfiehlt es sich, den Trailer separat zu versichern. Dies ist z.B. im Rahmen der ADAC Wassersport-Haftpflicht für ein Boot ohne Mehrkosten möglich. Wer kein eigenes Boot mit Versicherung hat, kann eine separate Schutz für den Trailer über eine Kfz-Versicherung abschließen.

In jedem Fall sollte der Deckungsumfang für den Anhänger bei der Versicherung des Zugfahrzeuges oder bei der Bootshaftpflicht-Versicherung vorab geklärt werden.

10 Tipps der ADAC Versicherung AG:

  1. Das Boot muss auf dem Anhänger so gesichert werden, dass es selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
  2. Auch in der Bootskajüte und an Deck müssen alle losen Gegenstände gesichert sein, der Anhänger darf keinesfalls überladen werden, denn dies beeinträchtigt die Fahrsicherheit.
  3. Die Schiffsschraube muss immer abgedeckt werden, damit niemand durch die scharfen Kanten verletzt werden kann.
  4. Die Reisegeschwindigkeit ist eine andere als mit dem Auto alleine. Die meisten Anhänger sind nur für 80 km/h zugelassen. Wer schneller fährt und einen Unfall hat, muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung rechnen.
  5. Überstehende Ladung, wie der Mast, der mehr als einen Meter herausragt, muss auch beim Boottransport grundsätzlich deutlich gekennzeichnet werden. Hier haben viele Länder in Europa andere Vorschriften als Deutschland.
  6. Wer lange nicht mehr oder noch nie mit Anhänger gefahren ist, sollte unbedingt vorher auf einer großen Fläche oder einem Verkehrsübungsplatz bzw. Fahrsicherheitszentrum üben, um ein Gefühl für das neue Fahrzeugverhalten zu bekommen.
  7. Rangieren und Rückwärtsfahren haben es in sich. Im Hinterkopf sollte man immer haben, dass sich der Hänger beim Rückwärtsfahren anders verhält, als man es erwartet: Er bewegt sich in entgegengesetzter Richtung des Lenkradeinschlags.
  8. Vorsicht auch bei starkem Wind oder beim Befahren von Brücken! Große Fahrzeuge haben eine größere Windangriffsfläche als kleine. Auch leere Anhänger sind windanfälliger als Anhänger mit voller Ladung.
  9. Falls der Hänger doch mal ins Schlingern gerät sollte die Geschwindigkeit per getretener Kupplung, bzw. bei Automatik durch Gas-Wegnehmen verringern, anstatt der Pendelbewegung hektisch entgegen zu lenken.
  10. Die Auswahl der Route ist für eine entspannten Fahrt ebenfalls entscheidend. Für Einsteiger sind breite und große Straßen sicherlich empfehlenswert. Serpentinen, schmale Tunnel, enge Gassen Anfänger sind immer eine Herausforderung. Hilfreich kann es deshalb sein, sich die Gesamtmaße des Fahrzeugs mit Anhänger und Boot auf einen Zettel am Armaturenbrett bereitzustellen.

Weitere Tipps zum Trailern hat die ADAC Sportschifffahrt auf einer eigenen Webseite zusammengefasst.

ADAC-Skipper
Bild: ADAC/Der-Informant


						
						
					
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