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EU-Parlament: Kroatien erhält 12 Abgeordnete nach dem Brexit

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Am Mittwoch beschloss das Europäische Parlament die künftige Zusammensetzung nach dem Brexit, die eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten von 751 auf 705 vorsieht.

Nachdem Großbritannien am 29. März 2017 gemäß Artikel 50 den Europäischen Rat seine Absicht informierte aus der Europäischen Union auszutreten und die Frist von zwei Jahren für die Aushandlung und den Abschluss des Abkommen über die Rücknahme einer Mitgliedschaft am 29. März 2019 ausläuft, hat das Europäische Parlament eine Resolution zur künftigen Zusammensetzung des Parlaments beschlossen.

Die Resolution sieht vor, die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament nach dem Brexit von bisher 751 auf 705 zu reduzieren. Es wurde auch vorgeschlagen, die Sitze, die dem Vereinigten Königreich gehörten, neu zu verteilen. Das Vereinigte Königreich hat bis jetzt insgesamt 73 Sitze, von denen 27 auf 14 Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, die im Europäischen Parlament leicht unterpräsentiert waren. Darunter zählt auch Kroatien, dass mit dem Inkraftreten der Resolution 12 Abgeordnete im Europäischen Parlament haben wird.

„Es ist gut, dass Kroatien zu 12. Abgeordneten zurückgekehrt ist. Da die Europäische Union nach dem Brexit weniger Bürger haben wird, ist es fair, weniger Abgeordnete zu haben. Es ist gut, dass Kroatien zu 12. Vertreter zurückgekehrt ist. Ich denke, dass das Konzept der transnationalen Listen gut ist, aber wir sind derzeit nicht in der Lage, es politisch, finanziell oder organizatorisch umzusetzen. Wenn alle Mitgliedsländer in der Euro-Zone und in dem Schengener-Raum wären, dann trugen die transnationalen Listen zum Aufbau der europäischen Identität bei“ – meint Dubravka Suica, die Leiterin der kroatischen Delegation der Europäischen Volkspartei EVP im Europäischen Parlament und Leiterin des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.

In einem wichtigen Teil des Berichts wird auch vorgeschlagen, länderübergreifende Listen zu erstellen. Nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsgrundlage für länderübergreifende Listen soll eine gemeinsame Wahleinheit eingerichtet werden, die das gesamte Gebiet der Union abdecken würde. Viele Abgeordnete sind der Ansicht, dass die Einführung länderübergreifender Listen die Kluft zwischen den großen und kleinen Mitgliedstaaten vertiefen und die Verbreitung von Populismus ermöglichen wird. (NR)

Quelle: HRT
Bild: Dalmatinka Media
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