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EU-Bürger mit einem negativen Corona-Test können nach Bosnien und Herzegowina einreisen

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Anfang der Woche beschloss der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, dass alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten des Schengener Übereinkommens nach Bosnien und Herzegowina einzureisen können, sofern Sie bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorgelegt können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Einreise ist auch für alle Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaats oder einem Visum eines EU-Mitgliedstaats oder einem Schengen-Visum für mehrmaliges Einreise verfügen, erlaubt.

Die Regelung gilt ab heute, dem 16. Juli.

Die Bürger dieser Länder sind verpflichtet, alle Anweisungen und Massnahmen der zuständigen Behörden von Bosnien und Herzegowina einzuhalten und zu respektieren.

Die kroatische Staatsangehörige sind von dieser Entscheidung ausgenommen, da sie unter den gleichen Bedingungen nach Bosnien und Herzegowina wie bis dato einreisen dürfen.

Ab dem 1. Juni hat Bosnien und Herzegowina seine Grenzen für die Bürger der Nachbarländer geöffnet. Die Staatsbürger der Nachbarländer sind nicht verpflichtet einen Corona-Test zu machen und diese Entscheidung bleibt in Kraft. Was bedeutet, dass kroatische Staatsbürger weiterhin ohne Einschränkungen nach Bosnien und Herzegowina einreisen können.

Quelle: Stimme Kroatiens/Internationales Programm des kroatischen Rundfunks 
HRT/
Erstveröffentlichung 16.07.2020
Bild: Crna-hronika.info


						
						
					
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