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Es gilt ein Verbot von offenem Feuer!

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In der Gespanschaft Primorje-Gorski Kotar, sowie in vielen weiteren Bezirken, ist vom 1. Juni bis 31. Oktober jegliches offenes Feuer verboten. Ausnahmsweise kann die zuständige öffentliche Feuerwehr auf schriftlichen Antrag einer juristischen oder natürlichen Person offene Feuer genehmigen, sofern eine Feuerwehr organisiert ist.

Falls der Brand nicht gemeldet wird, erlässt die Direktion für Zivilschutz des Innenministeriums, das Regionalamt für Zivilschutz von Rijeka und der Dienst für Inspektionsangelegenheiten gegen die Täter eine verbindliche Ordnungswidrigkeitsanordnung. Die Bußgelder reichen von 500 bis 1.000 Kuna für eine natürliche Person, von 2.000 bis 10.000 Kuna für eine juristische Person und von 1.000 bis 5.000 Kuna für eine natürliche Person als Handwerker.

Diese Bestimmungen sind durch den Beschluss über die Bedingungen des offenen Feuers vorgeschrieben, der von der Kreisversammlung des Landkreises Primorje-Gorski Kotar angenommen

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und im „Amtsblatt“, Nr. 14/2002 und 15/2010. Wir möchten Sie daran erinnern, dass offene Feuer als offene Feuer außerhalb geschlossener oder überdachter Bereiche mit gesicherter Feuerstelle gelten, wie zum Beispiel:

  • Verbrennung von Müll, Unkraut, Papier, trockenem Gras und Sträuchern, Sträuchern, dichter Waldvegetation (Sträucher), Stroh und Mais, Stoppeln, Abfallästen und Blättern vom Fällen von Bäumen, Pflanzen und anderen Abfällen,
  • Werfen von Streichhölzern, Zigarettenstummeln und anderen brennbaren und heißen Stoffen auf offene Flächen, außer an Orten, die von der juristischen Person bestimmt werden, die die offene Fläche verwaltet oder verwaltet,
  • improvisierte Feuerstellen von Kalköfen, andere Einrichtungen mit offenen Feuerstellen und Grills, die an Orten verwendet werden, die nicht für diesen Zweck von juristischen Personen, die Wälder und Waldflächen bewirtschaften, oder von der zuständigen Stelle der lokalen und regionalen Selbstverwaltung für andere nicht bewirtschaftete Flächen bestimmt wurden juristische Personen.

Als Freiflächen gelten landwirtschaftliche Flächen, geschützte Naturgebiete, Wälder, Waldflächen, Flächen in unmittelbarer Nähe des Waldes, Flächen, auf denen Gebäude für öffentliche und gewerbliche Zwecke stehen, Küstengebiete, Deponien, Stadtparks und Hinterhöfe.

Nicht als offenes Feuer gelten Grills in Metall- oder feuerfesten Gehäusen, die so gebaut sind, dass keine Möglichkeit besteht, das Feuer vom Gehäuse auf den offenen Raum zu übertragen, und improvisierte Grills, die in besiedelten Gebieten in Hinterhöfen aufgestellt werden. Diese Grills können verwendet werden, wenn mindestens 1,5 Meter des umliegenden Grundstücks gereinigt werden, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, und bei der obligatorischen Installation von Feuerlöschern oder Wasserbehältern. Um improvisierte Feuerstellen zu verwenden, ist es erforderlich, das umliegende Land in einem Umkreis von 3 Metern um den Rand des Grills mit der Installation von anfänglichen Feuerlöschern oder Wasserbehältern von allen brennbaren Stoffen zu reinigen.

Wir weisen darauf hin, dass das Brandschutzgesetz hohe Strafen für Personen vorschreibt, die einen Brand verursachen. Eine natürliche Person, die einen Brand verursacht, wird mit einer Geldstrafe von 15.000 bis 150.000 HRK oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 Tagen und im Falle eines fahrlässigen Brands mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 15.000 HRK belegt. Eine juristische Person, die säumig einen Brand verursacht, wird wegen eines Vergehens mit einer Geldstrafe von 15.000 HRK bis 150.000 HRK belegt, und eine verantwortliche Person in einer juristischen Person wird mit einer Geldstrafe von 2.000 HRK bis 15.000 HRK belegt.

Da menschliche Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit eine häufige Ursache für Brände ist, warnen wir vor einigen der möglichen Ursachen von Bränden:

  • Verschiedene Geräte und Geräte, die Strom, Gas oder Heizöl verwenden, stellen eine potenzielle Brandgefahr dar und unsachgemäße Handhabung, Wartung und Fehlfunktionen können Brände mit erheblichen Sachschäden verursachen (z. B. Bügeleisen unbeaufsichtigt auf dem Bügelbrett, elektrisch ein- oder ausgeschaltet). dergleichen),
  • vor dem Urlaub oder Verlassen der Wohnung / des Hauses müssen alle Brandquellen (Strom, Gas usw.) überprüft und deaktiviert werden.
  • Entsorgen von brennbaren Streichhölzern oder Zigarettenstummeln in Plastik- oder Weidenmülleimern oder anderen brennbaren Materialien,
  • Zigarettenkippen während der Fahrt aus dem Fahrzeug zu werfen,
  • Feuerzeuge in Reichweite der Sonne im Fahrzeug lassen,
  • Kinder spielen mit Streichhölzern oder Feuerzeugen oder Rauchen an einem versteckten Ort,
  • Dekoration des Raumes mit Lampen und Kerzen, besonders an Feiertagen und Feiern,
  • ein Lagerfeuer anzünden,
  • Grillen in der Natur.
Redaktion Service
Bild: krone.at
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