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Einschreibequote für kroatische Minderheit in der Diaspora

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Der Senat der Universität Zagreb hat im Studienjahr 2018/2019 eine spezielle Einschreibequote für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien eingeführt.

Die Entscheidung bezieht sich auf die Immatrikulation von Studenten im ersten Jahr eines Bachelorstudiums und eines Masterstudiums.

Die Einschreibequote von 217 Studienplätzen bezieht sich auf zwei Kategorien, die in einem Gesetz über die Beziehungen der Republik Kroatien zu seinen Bürgern außerhalb des Landes Kroatien definiert worden sind: Auf Personen der kroatischen Minderheit in europäischen Ländern (Österreich, Serbien, Slowenien, Slowakei, Rumänien, Mazedonien, Ungarn, Italien, Tschechien, Kosovo und Bulgarien), sowie auf kroatische Auswanderer in Übersee und europäischen Ländern und deren Nachkommen.

Durch die Einführung besonderer Einschreibequoten für kroatische Bürger außerhalb der Republik Kroatien wurde eines der Hauptziele des Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Wissenschaft zwischen dem Amt für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien und der Universität Zagreb erfüllt. Das Abkommen verfolgt das Ziel die demografischen, wirtschaftlichen und allgemeinen Fortschritt der kroatischen Gesellschaft langfristig zu stärken, heißt es in einer Stellungnahme des Amtes für Kroaten außerhalb der Republik Kroatien. (NR)

Glas Hrvastke/
Bild: croatia.eu
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