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Eine gelungene Kreuzfahrt ist gut vorbereitet!

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Eventualitäten kennen und vorab informieren, Mobilitätsclub bietet Rundum-Service 

Immer mehr Reisende entscheiden sich für einen Urlaub auf dem Schiff. Eine Kreuzfahrt kann jedoch zur Herausforderung werden – wenn man zu spät am Schiff ankommt, die Einreise am ausländischen Hafen verweigert wird oder der Lärmpegel an Bord zu hoch ist. Mit einer guten Vorbereitung vermeidet man böse Überraschungen. Reisende, die sich in Kürze auf Kreuzfahrt begeben, sollten sich beispielsweise vorab über benötigte Reisedokumente und Versicherungen informieren. Zur Unterstützung hat die ÖAMTC Touristik einen hilfreichen Leitfaden erstellt: www.oeamtc.at/kreuzfahrtencheckliste.

Mit Zeitreserven und gültigem Pass anreisen, besser im Hafen telefonieren

Erfolgt die Anreise zum Schiff auf eigene Faust, ist ein großer Zeitpuffer wichtig für die Planung. „Mindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes sollte man am Hafen sein“, empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. „Außerdem ist es ratsam, sich vorab über die Einreisebestimmungen der angesteuerten Länder zu informieren. Auch innerhalb der EU verlangen die meisten Reedereien einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.“ Auf hoher See gibt es keine Möglichkeit, Ersatzdokumente zu besorgen. Im Klaren sollte man sich vor der Abfahrt auch über den genauen Leistungsumfang der Kreuzfahrt sein. Erst an Bord anfallende Kosten, z.B. für Getränke oder Landausflüge sind im Angebotspreis meist nicht enthalten.

Für das Telefonieren oder Internetsurfen an Bord fallen meist recht hohe Kosten an. Besser telefoniert und surft man während des Hafenaufenthaltes. Für akute medizinische oder juristische Fälle vor Ort ist der ÖAMTC rund um die Uhr unter der Nummer der Schutzbrief-Nothilfe +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.

Mangel rasch melden – Preisminderung wahrscheinlich

„Wenn der gebuchte Urlaub nicht so verläuft wie vom Veranstalter versprochen, besteht oftmals Anspruch auf Minderung des Reisepreises“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Bei jedem Mangel muss man umgehend den Reiseveranstalter informieren und Verbesserung verlangen. Die Sammlung vonBeweisen, z.B. Fotos, erleichtert die spätere Abwicklung.“ Nach der Rückkehr aus dem Urlaub muss der Anspruch auf Reisepreisminderung schnellstmöglich beim Reiseveranstalter reklamiert werden. „Durch höhere Gewalt entstehende Unannehmlichkeiten, z.B. Sturm oder Unwetter, müssen jedoch meist hingenommen werden.“ Clubmitglieder können sich bei Unklarheiten kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

Wer auch eine Kreuzfahrt buchen möchte: ÖAMTC Reisen gehört zu den führenden Kreuzfahrt-Spezialisten – persönliche Beratung erhält man in allen Reisebüros des Mobilitätsclubs. Mehr Infos und alle Angebote auch online unter www.oeamtc.at/kreuzfahrten.

ÖAMTC-Presse
Bild: ÖAMTC/Dreamteam2Travel
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